AKW Leibstadt.
Brugg AG – In den fünf Schweizer Atomkraftwerken ist der einheitliche EU-Stresstest angelaufen. Das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) stellte den Betreibern die entsprechenden Verfügungen zu. Die AKW-Betreiber müssen bis Ende Oktober ihre Schlussberichte abliefern.
Der EU-Stresstest konzentriert sich auf die Schwerpunkte extreme Naturereignisse, auf die Folgen des Verlusts der Strom- und Kühlwasserversorgung sowie auf die Wirksamkeit der Notfallschutzmassnahmen, wie es auf der Website der Aufsichtsbehörde ENSI heisst.
Sicherheitsreserven explizit diskutieren
Für jeden dieser Schwerpunkte müssen die AKW-Betreiber die aktuelle Auslegung der Anlage darlegen. Auch müssen die Sicherheitsreserven explizit diskutiert werden, wie aus den Verfügungen des ENSI mit Datum 1. Juni hervorgeht. Das Stichdatum für die von den Betreibern selbst vorgenommenen Bewertungen ist der 30. Juni. Nach der Katastrophe im japanischen AKW Fukushima hatte der Europäische Rat im März beschlossen, die Sicherheit der 143 europäischen AKW zu überprüfen. Das ENSI teilte Anfang Mai mit, es werde die Schweizer AKW-Betreiber zur Teilnahme am EU-Stresstest verpflichten. Die Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten hatten den Umfang und die Modalitäten dieser Überprüfungen festgelegt. Die AKW-Betreiber müssen für den Stresstest Analysen und Bewertungen liefern, die anschliessend überprüft und in einem Länderbericht zusammengefasst werden.
Schlussberichte bis 31. Oktober vorzulegen
Der Terminplan des EU-Stresstests sieht gemäss ENSI für alle Länder gleich aus. Die Schweizer AKW-Betreiber müssen ihre Schlussberichte bis zum 31. Oktober beim Nuklearsicherheitsinspektorat einreichen. Danach wird die Aufsichtsbehörde des Bundes die Berichte bewerten und bis Ende Jahr einen Länderbericht verfassen. Anschliessend startet die EU mit den wissenschaftlichen Überprüfungen der Angaben. Definitive Ergebnisse sollen dem EU-Rat für die Sitzung im Juni des nächsten Jahres vorliegen. Unfallszenarien, die auf terroristische Angriffe zurückgehen würden, könnten aus Sicherungsgründen nicht in der gleichen, transparenten Weise behandelt werden, hält das ENSI fest. Sie sollen in einer zweiten Phase von einer speziellen Arbeitsgruppe überprüft werden.
Nachweise für den Hochwasserschutz erforderlich
Der EU-Stresstest findet gemäss ENSI parallel zu den laufenden Überprüfungen der Schweizer AKW statt. Im Unterschied zu den meisten Ländern Europas seien in der Schweiz die Gefährdungen durch Erdbeben und Hochwasser aufgrund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse neu bestimmt worden. So hatte das ENSI im März die Überprüfung von Szenarien bei Erdbeben, Hochwasser und der Kombination von Erdbeben und erdbebenbedingtem Hochwasser angeordnet. Diese Nachweise gehen über den Geltungsbereich der EU-Stresstests hinaus. Bis zum 30. Juni müssen die Betreiber neue Nachweise für den Hochwasserschutz und bis zum 30. August Pläne einreichen, wie die vom ENSI festgestellten Schwachstellen bei der Lagerung und Kühlung der Brennelemente behoben werden können. (awp/mc/ps)