Basel – Für die Unternehmen im Schweizer Sektor des binationalen Flughafens Basel-Mülhausen dürfte die Ungewissheit in Bezug auf die Besteuerung bald vorbei sein: Frankreich und die Schweiz haben sich auf ein Abkommen für das künftige Steuerregime geeinigt.
Eine grundsätzliche Einigung in dem seit Jahren schwelenden Steuerstreit am EuroAirport (EAP) war schon im vergangenen Januar erzielt worden. Nun seien die Verhandlungen über das damals angekündigte Steuerabkommen abgeschlossen worden, teilte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Freitag mit.
Schweizer Mehrwertsteuer im Schweizer Sektor
Der am Mittwoch in Paris von den Chefunterhändlern beider Länder paraphierte Staatsvertrag legt namentlich fest, dass im Schweizer Sektor des EAP die Schweizer Mehrwertsteuer zur Anwendung kommt. Zudem werden die Unternehmenssteuer-Einnahmen des EAP zwischen der Schweiz und Frankreich aufgeteilt.
Festgeschrieben wird im Abkommen überdies eine Abgeltung für den Aufwand der französischen Flugaufsichtsbehörde im Schweizer Sektor. Zudem wurde eine Lösung gefunden, gemäss der Unternehmen im Schweizer Sektor keine französischen Lokalsteuern entrichten müssen.
Zufriedenheit auf Schweizer Seite
Auf Schweizer Seite ist man mit dem durch Staatssekretär Yves Rossier paraphierten Abkommen offensichtlich zufrieden. Wie von der Schweiz gewünscht, ermögliche das Abkommen eine dauerhafte rechtliche Regelung im Steuerbereich. Es gewähre zudem die Weiterentwicklung und die Attraktivität des Flughafens und Aktivitäten, heisst es im Communiqué.
Aufnahmen bei den Unternehmen
Aufatmen können die rund sechzig Unternehmen im Schweizer Sektor des Flughafens, bei den 4500 der 6000 auf dem EAP tätigen Arbeitnehmer angestellt sind: Für sie soll die künftige Steuerbelastung mit der heutigen vergleichbar sein.
Veröffentlicht wird das Abkommen erst, wenn es von Frankreich und der Schweiz unterzeichnet und ratifiziert ist. Zufriedenheit über den Staatsvertrag herrscht indes schon jetzt bei der Regierung des Kantons Basel-Stadt.
Grundlage für die Fortsetzung der erfolgreichen Entwicklung
Regierungsrat Christoph Brutschin, Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, sprach in einer Mitteilung vom Freitag von einem «positiven Ende» der Verhandlungen mit Frankreich. Der Staatsvertrag nehme die besondere binationale Stellung des EAP auf. Für den Flughafen und die Unternehmen im Schweizer Sektor bilde das Abkommen die Grundlage für eine Fortsetzung der erfolgreichen Entwicklung.
Für die ganze Dreiänderregion am Oberrhein sei zentral, dass der EAP weiterhin seine wichtige verkehrliche und volkswirtschaftliche Rolle spielen könne, hielt Brutschin fest. 2015 hatte der EAP mit knapp 7,1 Millionen Fluggästen den fünften Passagierrekord in Folge erzielt.
Der Betrieb des 1946 auf französischem Territorium eröffneten Flughafens Basel-Mülhausen basiert auf einem Staatsvertrag von 1949. In den letzten Jahren war es zwischen der Schweiz und Frankreich nicht nur in Steuerfragen zu einem Streit gekommen. Ein Konflikt um arbeitsrechtliche Fragen konnte jedoch 2012 beilegt werden. (awp/mc/pg)