Reinach – Das Biotechunternehmen Evolva hat seine geschäftliche Finanzierung bis mindestens Ende 2023 gesichert. Dafür hat das Unternehmen mit dem Finanzierungspartner Nice & Green eine neue Vereinbarung unterzeichnet. Die umfassende Prüfung von strategischen Alternativen werde fortgesetzt, teilte Evolva am Montag mit.
Per Ende Mai verfügte Evolva laut eigenen Angaben über nicht in Anspruch genommene Finanzierungslinien von Nice & Green in Höhe von 12 Millionen Franken. Wie vor zwei Wochen mitgeteilt, interpretiert Nice & Green diese Linien allerdings anders als Evolva.
Prüfung strategischer Alternativen
Die Dringlichkeit, die dadurch entstanden sei, habe die beiden Parteien dazu veranlasst, nun eine neue Vereinbarung auszuhandeln. Die soll die Finanzierung mindestens bis Ende 2023 sichern und damit eine geordnete Prüfung strategischer Alternativen ermöglichen.
Die neue Vereinbarung besteht den Angaben zufolge aus einer in Evolva-Aktien wandelbaren Finanzierungslinie von 12 Millionen Franken, wovon 5,25 Millionen im Jahr 2023 gezogen werden können. Weitere Ziehungen von bis zu 2,75 Millionen im Jahr 2023 sind abhängig von der Fähigkeit von Nice & Green, ein bestimmtes Volumen von Evolva-Aktien am Markt zu verkaufen.
Der Zinssatz bis Ende 2023 entspricht dem Saron-3-Monats-Zinssatz plus 200 Basispunkte auf 5 Millionen Franken der nicht gewandelten Anleihe, die Strukturierungsgebühr beträgt 5 Prozent und der Wandlungspreis basiert unverändert auf 95 Prozent des niedrigsten täglichen VWAP der sechs vorangegangenen Handelstage.
Der Mindestpreis, zu dem eine Inanspruchnahme möglich ist, wird auf 1,40 Franken festgesetzt. Als Ziehungsbedingung für einige der Tranchen muss Evolva sicherstellen, dass genügend bedingtes Kapital vorhanden ist, um die Wandlungsansprüche von Nice & Green zu erfüllen.
Ausserordentliche GV
Aufgrund der jüngsten Entwicklung des Aktienkurses plant Evolva nun, eine ausserordentliche Generalversammlung einzuberufen und eine Erhöhung des bedingten Kapitals vorzuschlagen. Ein allfälliger Rest der Finanzierungslinien von insgesamt 12 Millionen könne im Jahr 2024 in Anspruch genommen werden, heisst es weiter. Ab dem 1. Januar 2024 gelten allerdings zusätzliche Bedingungen für die Inanspruchnahme, insbesondere eine Mindestmarktkapitalisierung von 25 Millionen Franken.
Darüber hinaus kann Nice & Green ab dem 1. Januar 2024 die Vereinbarung kündigen und die Rückzahlung der nicht umgewandelten Schuldverschreibungen in bar verlangen (gestreckt über fünf Jahre auf einer vierteljährlichen anteiligen Basis), falls die Mindestmarktkapitalschwelle nicht erreicht wird. (awp/mc/pg)