Bern – Das Verwaltungsstrafverfahren gegen die Post wird vom ehemaligen Bundesrichter Hans Mathys geleitet. Die stellvertretende Leitung übernimmt der Neuenburger Kantonsrichter Pierre Cornu, wie das Bundesamt für Polizei (fedpol) am Dienstag mitteilte.
Der ehemalige Bundesrichter Mathys sei ein profunder Kenner des Strafrechts, schreibt das fedpol weiter. Cornu werde Mathys während des Verfahrens punktuell unterstützen. Die Verfahrensleitung könne auf ein Team von Ermittlern und Fachspezialisten der Bundeskriminalpolizei von fedpol zählen.
Das Verwaltungsstrafverfahren sei eröffnet und gehe weiteren Untersuchungen und Prüfungen anderer Behörden oder Organe vor, hält das fedpol weiter fest. Das Verfahren verfolge die selben Ziele wie ein ordentliches Strafverfahren. Es gälten die Unschuldsvermutung, die Untersuchungsmaxime und das Untersuchungsgeheimnis.
Wie lange das Verfahren dauern werde, könne nicht abgeschätzt werden, hatte das fedpol bereits früher mitgeteilt. Dies hänge von den Erkenntnissen ab, die nun gewonnen würden. Je nach Verfahrensergebnis und ergriffenen Rechtsmitteln könnten bis zum rechtskräftigen Entscheid sogar Jahre vergehen.
Bundesrat hat fedpol mit Verfahren betraut
Der Bundesrat hatte das fedpol am vergangenen 27. Februar damit beauftragt, die Unregelmässigkeiten bei der Postauto AG in einem Verwaltungsstrafverfahren zu untersuchen und zu beurteilen.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte im Rahmen einer ordentlichen Revision festgestellt, dass die Postauto Schweiz AG seit 2007 Gewinne im abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr erzielt und diese zwischen 2007 und 2015 in andere Geschäftsfelder umgebucht hat.
Für diese Jahre musste Postauto gut 78 Mio CHF zurückzahlen. Ob auch in den darauf folgenden Jahren getrickst wurde, ist noch umstritten. Offen ist auch, ob die Subventionen nur im regionalen Personenverkehr oder auch im Ortsverkehr zu hoch ausfielen. (awp/mc/ps)