Ex-Sanierer Hans Ziegler zu bedingter Freiheitsstrafe verurteilt
Bellinzona – Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat den ehemaligen Top-Sanierer Hans Ziegler des mehrfachen Ausnützens von Insiderinformationen für schuldig befunden. Er wird mit einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten und einer Geldstrafe von 148 Tagessätzen zu 330 Franken bestraft – beides bedingt.
Die Berufungskammer verurteilte den bald 70 Jahre alten Ziegler zudem wegen mehrfacher Verletzung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses und mehrfachen wirtschaftlichen Nachrichtendienstes. Neben den bedingten Strafen hat ihm das Gericht eine Busse von 6000 Franken auferlegt. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Dispositiv des Bundesstrafgerichts hervor.
Die Bundesanwaltschaft hatte im Berufungsprozess im Mai dieses Jahres eine Freiheitsstrafe von 33 Monaten gefordert, davon 9 Monate unbedingt.
Den 58-jährigen Mitangeklagten, ein früherer Geschäftsführer eines international tätigen Beratungsunternehmens, hat die Berufungskammer der mehrfachen Verletzung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses für schuldig befunden. Das Gericht bestraft ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu 230 Franken und einer Busse von 6000 Franken.
Ersatzforderung von 710’000 Franken
Von den Verfahrenskosten in der Höhe von rund 147’000 Franken muss Ziegler 110’000 Franken bezahlen und der Mitangeklagte 29’000 Franken. Ziegler schuldet der Eidgenossenschaft zudem eine Ersatzforderung von rund 710’000 Franken.
Ziegler hatte unter anderem als Verwaltungsrat des Unternehmens OC Oerlikon interne Dokumente an den Mitangeklagten weitergeleitet. Ausserdem nutzte er bei Börsengeschäften sein Insiderwissen aus Verwaltungsratsmandaten zu seinem Vorteil aus.
Der Mitangeklagte nutzte die von Ziegler gelieferten Informationen für die Anbahnung von verschiedenen Geschäften. Er gab sie aber auch innerhalb seiner international tätigen Firma weiter. So war er beispielsweise beim Verkaufs-Projekt Viking als Berater der späteren Käuferin, der Atlas Copco, tätig.
Weiterzug möglich
Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts verurteilte Ziegler als erste Instanz im Juni 2021 wegen mehrfachen wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, der Verletzung des Geschäftsgeheimnisses und mehrfachen Insiderhandels zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten.
Der Mitangeklagte wurde mit einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und einer Busse von 8000 Franken belegt. In beiden Fällen ging das Bundesstrafgericht gemäss Aussage des zuständigen Richters von einem «leichten bis mittelschweren Verschulden» aus.
Ziegler hatte sich als Sanierer vieler namhafter Firmen einen Namen gemacht und wurde deshalb oft «Sanierer der Nation» genannt. Er war zudem Verwaltungsrat in zahlreichen Firmen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. (awp/mc/pg)