«Fair-Preis-Initiative» sagt Hochpreisinsel Schweiz den Kampf an

«Fair-Preis-Initiative» sagt Hochpreisinsel Schweiz den Kampf an
(Bild: Schlierner - Fotolia.com)

Bern – Eine breite politische Allianz sagt der Hochpreisinsel Schweiz den Kampf an. Die am Dienstag lancierte «Fair-Preis-Initiative» will missbräuchliche Schweiz-Zuschläge in Zukunft unterbinden und so im Inland für günstigere Preise sorgen.

«Die Schweiz ist seit langer Zeit eine Hochpreisinsel: Für identische Importprodukte müssen wir in unserem Land oft deutlich mehr bezahlen als Käufer im benachbarten Ausland», sagte die Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), Prisca Birrer-Heimo, am Dienstag gemäss Redetext vor den Medien.

Dabei seien die höheren Preise in der Schweiz nur in geringem Mass auf die höheren Schweizer Lohn-, Infrastruktur- oder Mietkosten zurückzuführen. Vielmehr seien es international tätige Konzerne, welche die Preise in der Schweiz künstlich hochhielten und so die hohe Kaufkraft gezielt abschöpften.

So müssten etwa für identische Kleider von international tätigen Modekonzernen in der Schweiz 40% mehr bezahlt werden als in Deutschland. Bei den Kosmetikartikeln betrage der Preisunterschied bis zu 70%.

In einem rivalisierenden Umfeld seien Schweizer Unternehmen darauf angewiesen, dass beim Einkauf von importierten Materialien, Betriebsmitteln und Bauteilen keine Preisnachteile gegenüber der ausländischen Konkurrenz entstünden, sagte Oliver Müller, Direktor Swissmechanic.

Preisaufschläge von mehr als 50% seien aber keine Seltenheit. Der ausgeübte Zwang über die von Lieferanten vorgeschriebenen Kanäle einzukaufen, führe zu zusätzlichen Wettbewerbsnachteilen für Schweizer Unternehmen.

Verschärfung des Kartellrechts
Mit der Volksinitiative soll der Bund verpflichtet werden, das Kartellgesetz zu verschärfen. Künftig sollen mehr Unternehmen einer Missbrauchskontrolle und damit einem Missbrauchsverbot unterstehen.

Der faktische Beschaffungszwang von überteuerten Waren und Dienstleistungen soll aufgehoben werden, Lieferverweigerungen und unrechtmässige Preisdiskriminierungen durch marktmächtige Unternehmen würden so unterbunden, sind die Konsumentenschützer überzeugt.

Fehlbare Firmen sollen im In- und im Ausland eingeklagt werden können. Ausserdem soll der Verfassungsartikel dafür sorgen, dass Schweizerinnen und Schweizer im Online-Handel nicht mehr diskriminiert werden. Nicht von der Volksinitiative betroffen sind unter anderem landwirtschaftliche Produkte, die unter das Agrarregime fallen.

Die Durchsetzung der Fair-Preis-Initiative im Ausland ist nach Einschätzung der Initianten gegeben. «Fälle wie Gaba/Elmex, BMW und Nikon zeigen, dass zum Beispiel die Wettbewerbskommission (WEKO) gegen Unternehmen, die im Ausland den Wettbewerb zulasten der Schweiz beschränken, vorgehen kann», sagte GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer.

Umsetzung ohne Verfahrensflut
Eine Umsetzung der Initiative werde auch nicht zu einer Verfahrensflut führen, sagte er. Es brauche nämlich lediglich ein paar Leitentscheide der WEKO. Die meisten Unternehmen würden ihr Verhalten dann schon aus Compliance-Gründen von vorneherein anpassen, wenn sie nicht mehr damit rechnen könnten, vom Kartellgesetz nicht erfasst zu werden.

Von den durch die Initiative angestrebten fairen Preisen kann die Schweiz nach Einschätzung der Initianten dreifach profitieren. Es wird wieder vermehrt im Inland statt im benachbarten Ausland eingekauft, die Konsumenten haben mehr Geld im Portemonnaie und Schweizer Unternehmen müssen weniger hohe Preise für importierte Güter zahlen, was die Konkurrenzfähigkeit verbessert und Arbeitsplätze sichert.

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