Actelion-CEO Jean-Paul Clozel.
Allschwil – Im Streit zwischen Actelion und der japanischen Unternehmen Asahi Kasei Pharma um das Medikament Fasudil der 2007 übernommenen CoTherix ist offenbar ein erster Entscheid gefallen. Eine Jury des Zivilgerichtes Superior Court of the State of California in San Mateo hat den Japanern bis zu 547 Mio USD zuerkannt. Am Dienstag werde die Jury die Beratungen bezüglich potentieller Strafzahlungen fortsetzen.
Dies teilte das Baselbieter Pharmaunternehmen am Sonntagabend mit. Actelion zeigt sich in der Mitteilung enttäuscht, will den Entscheid der Jury in diesem weiterlaufenden Prozess aber respektieren. Sobald die Beratungen der Jury abgeschlossen seien, werde Actelion über weitere Schritte entscheiden, heisst es. Ein Weiterzug wäre dabei eine Möglichkeit, aber nicht die einzige. Actelion hat zudem ein Schreiben «eines bedeutenden Aktionärs» erhalten, in dem unter anderem die Informationspolitik des Unternehmens im laufenden US-Gerichtsverfahren kritisiert wird. Actelion glaube, dass die Kritik unbegründet sei, so eine Mitteilung vom Montag. Das Schreiben sei vor dem den abschliessenden Jury-Beratungen eingegangen, heisst es weiter. Nach dem Entscheid der Jury werde Actelion auf die Kritikpunkte eingehen.
Streit um Lizenzabkommen
Die Streitigkeiten gehen auf ein Lizenzabkommen von CoTherix und Asahi im Juli 2006 zurück, das zur Weiterentwicklung des Rho-Kinase-Inhibitor Fasudil von Asahi abgeschlossen wurde. Im Januar 2007 übernahm Actelion dann CoTherix für 420 Mio USD. Im Zuge der Übernahme hatte CoTherix Asahi davon in Kenntnis gesetzt, dass die Entwicklung von Fasudil nicht fortgesetzt werde und die entsprechenden Rechte an das japanische Unternehmen zurückgegeben würden. Asahi focht die Gründe für diese Entscheidung an und strengte im Oktober 2007 ein Schiedsgerichtsverfahren gegen CoTherix an. 2008 reichte Asahi dann auch eine Gerichtsklage gegen Actelion bzw. deren US-Tochtergesellschaften ein.
Gewinne von bis zu 636,4 Mio USD in Aussicht gestellt
CoTherix hat Asahi gemäss deren Anwalt Christopher Banks aus der Fasudil-Zusammenarbeit Gewinne von bis zu 636,4 Mio USD bis ins Jahr 2017 in Aussicht gestellt, wie der «Tages-Anzeiger» (Ausgabe 02.05.) schreibt. Actelions-Anwalt Joe Cotchett machte für den Einstellungsentscheid zahlreiche Sicherheitsbedenken wegen möglicher Nebenwirkungen von Fasudil auf Nieren und Lebern geltend. Ende Dezember 2009 hat ein US-Schiedsgericht Actelion in dieser Sache zur Zahlung von 91 Mio USD zuzüglich Zinsen an Asahi verurteilt. (awp/mc/upd/ps)