Bern – Die Bundesanwaltschaft (BA) will bis Ende Jahr über die Anklage gegen Dieter Behring entscheiden. Die BA geht davon aus, dass fast alle vom gescheiterten Basler Financier entgegengenommenen Investorengelder in eine Art Schneeballsystem geflossen sind.
In der am Freitag auf ihrer Homepage aufgeschalteten Orientierung zuhanden der Geschädigten und der Öffentlichkeit hält die BA fest, dass die Untersuchung im Fall Behring und der Moore Park Gruppe weit fortgeschritten sei. Im Visier der BA stehen neben Behring zehn weitere beschuldigte Personen.
Gelder im «Umlageverfahren» geflossen
Ihnen wird gemäss ihren Tatbeiträgen gewerbsmässiger Betrug oder Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung oder Misswirtschaft sowie Urkundenfälschungen oder Geldwäscherei zur Last gelegt. Laut BA ist inzwischen die Analyse der Geldflüsse abgeschlossen. Dabei sei man zum Schluss gekommen, dass die bei den Investoren akquirierten Gelder fast ausschliesslich in ein «Umlageverfahren» geflossen seien. Die BA werde in den kommenden Wochen und Monaten die Befragungen der Beschuldigten sowie einzelner Zeugen und Auskunftspersonen weiterführen und abschliessen.
Entsiegelungsverfahren abgeschlossen
Inzwischen sei durch ein jüngstes Urteil des Bundesgerichts auch das seit vier Jahren dauernde Entsiegelungsverfahren abgeschlossen. Dabei geht es um Daten, welche die BA 2007 bei der Durchsuchung von zwei Liegenschaften Behrings sichergestellt hatte. Laut BA wurde ihr bis auf wenige Ausnahmen die Durchsuchung dieser elektronischen Daten bewilligt. Sobald die BA die Daten vom Bundesstrafgericht erhalten habe, werde sie prüfen und entscheiden, ob daraus innert nützlicher Frist überhaupt zusätzliche Erkenntnisse zu erwarten seien, oder ob darauf zu verzichten sei.
Über tausend Anleger als Privatkläger
Die Untersuchung gegen eine der beschuldigten Personen sei im vergangenen Februar von den übrigen Ermittlungen abgetrennt worden, um dieses Verfahren vorgezogen zu erledigen. Aktuell sei die Verfahrensleitung weiterhin stark mit der Verwaltung und der Werterhaltung beschlagnahmter Vermögenswerte befasst. Dem Verfahren im Fall Behring hätten sich bis heute mehr als tausend Anleger als Privatkläger angeschlossen. Die Ausübung der ihnen zustehenden Teilnahmerechte könnten das Verfahren erheblich verzögern. Die BA beabsichtige deshalb, die beschuldigten Personen nach Möglichkeit unter Ausschluss der Privatkläger zu befragen.
Betrugsverdacht über mehrere hundert Millionen Franken
Sie werde den Privatklägern erst vor Abschluss der Untersuchung umfassende Akteneinsicht gewähren und die Möglichkeit einräumen, Beweisanträge zu stellen. Der Anspruch der Privatkläger, ihre Zivilklagen im Falle einer Anklageerhebung durch das Bundesstrafgericht beurteilen zu lassen, bleibe so gewahrt. Die BA sei zuversichtlich, die Untersuchung bis Ende Jahr abschliessen zu können. Dieter Behring wird verdächtigt, Anleger mit hohen Zinsversprechen gelockt und um mehrere hundert Millionen Franken betrogen zu haben. Dazu soll er ein Schneeballsystem aufgezogen haben. 2004 brach sein Anlagesystem zusammen. (awp/mc/ps)