Bern – Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) spricht sich für die CVP-Initiative für die Beseitigung der «Heiratsstrafe» aus. Das Volksbegehren schaffe die Verfassungsgrundlage für eine alte steuerpolitische Pendenz auf Bundesebene, schreibt die FDK.
Gleichzeitig lasse die Initiative aber hinreichenden Spielraum für eine finanzpolitisch tragbare Umsetzung, heisst es in der Mitteilung der FDK vom Montag. Der Bundesrat unterstützt die Vorlage ebenfalls. Nein sagt die FDK hingegen zu einer zweiten CVP-Familieninitiative, die verlangt, dass Kinder- und Ausbildungszulagen steuerfrei werden. Das Volksbegehren «Familie stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» würde laut der FDK bei den Kantons- und Gemeindesteuern zu Einnahmeausfällen in der Höhe von 760 Millionen Franken führen.
Absage auch an Goldinitiative
Zur Ablehnung empfehlen die Finanzdirektoren auch die Goldinitiative. Eine Annahme dieses Volksbegehrens würde es der Schweizerischen Nationalbank (SNB) erschweren, die Preisstabilität zu gewährleisten, warnt die FDK. Die kantonalen Finanzdirektoren sehen zudem ihre Budgets in Gefahr: Die Goldinitiative würde gemäss der FDK das Ertragspotenzial der Nationalbank derar schmälern, dass die Gewinnausschüttungen an Bund und Kantone gefährdet würden.
Mit der Initiative «Rettet unser Schweizer Gold» wollen konservative SVP-Exponenten der SNB strenge Regeln bezüglich ihrer Goldreserven auferlegen. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab.
Wann die drei Vorlagen zur Abstimmung kommen, ist noch offen. (awp/mc/ps)