Finanzminister Maurer verteidigt Offshore-Geschäfte der Reichen
Finanzminister Ueli Maurer. (Foto: admin.ch)
Bern – Bundesrat Ueli Maurer sieht trotz der Enthüllungen der «Panama Papers» keinen Bedarf für weitere Regulierungen in der Schweiz. Der Finanzminister verteidigt die Praxis Wohlhabender, ihr Geld in Offshore-Geschäften zu investieren.
«Man muss diese Möglichkeiten schaffen», sagte Maurer in einem Interview, das der «Blick» am Freitag veröffentlichte. Die reichen Leute würden viel mehr Steuern bezahlen als er. «Ich bin nicht reich – und ohne Reiche müsste ich mehr Steuern bezahlen», argumentierte der SVP-Magistrat.
Er warnt einerseits davor, jetzt nach neuen Gesetzen zu rufen: In der Schweiz sei die Regulierungsdichte «definitiv» ausreichend, man könne nicht jede Tätigkeit unter staatliche Kontrollen stellen. Zudem gibt Maurer zu bedenken: «Wir dürfen uns nicht als Obermoralisierer der Welt aufspielen.»
Der Finanzminister äussert sich im Interview auch zur Affäre um mögliche strafbare Handlungen des Direktors der Eidgenössischen Finanzverwaltung, Serge Gaillard. Es gäbe keinen Grund, an Gaillards Unschuld zu zweifeln, so Maurer.
«Gaillard macht einen guten Job»
«Frau Widmer-Schlumpf hat sich schon damit beschäftigt, ich habe es auch angeschaut. Wir gehen davon aus, dass sich diese Geschichte sehr rasch erledigt.» Gaillard mache überdies «einen guten Job», sagte Maurer weiter.
In der Angelegenheit geht es um ein Verfahren im Zusammenhang mit der wegen Unregelmässigkeiten in die Schlagzeilen geratenen Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) der AHV. Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte im Frühjahr 2014 auf eine Anzeige Gaillards hin eine Strafuntersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung eröffnet. Im Zentrum stand ein ehemaliger ZAS-Mitarbeiter.
Vergangene Woche wurde bekannt, dass die BA dieses Verfahren eingestellt hat. Der betroffene ZAS-Mitarbeiter wiederum wirft Gaillard falsche Anschuldigung, Verleumdung, Amtsmissbrauch und versuchte Nötigung vor, wie die Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Bund» berichteten.
Die BA hat sachdienliche Abklärungen aufgenommen. Die Strafverfolgung von Beamten wegen strafbarer Handlungen, die sich auf ihre amtliche Tätigkeit oder Stellung beziehen, könne nur mit Ermächtigung des Justiz- und Polizeidepartements vorgenommen werden. Um diese Ermächtigung hat die BA ersucht. Ein Entscheid ist nach ihren Angaben noch nicht gefallen. (awp/mc/ps)