Finma weist Tamedia-Beschwerde in der Causa Publigroupe ab

Finma weist Tamedia-Beschwerde in der Causa Publigroupe ab

Bern – Der Übernahmeausschuss der Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma) hat eine Beschwerde von Tamedia abgewiesen, wie aus einer Mitteilung vom Donnerstag hervorgeht. Dabei ging es um eine Verfügung, wonach das öffentliche Kaufangebot von Tamedia für Publigroupe vom 11. Mai angepasst werden müsse.

Tamedia wollte die Werbevermarkterin nur unter der Voraussetzung übernehmen, dass deren defizitäre Tochter Publicitas auch tatsächlich verkauft wird.

Diese Bedingung stufte die Übernahmekommission (UEK) als nicht den gesetzlichen Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote entsprechend ein. Dagegen hatte Tamedia bei der nächsthöheren Instanz Beschwerde eingelegt. Tamedia weist in einer Stellungnahme gegenüber der sda vom Freitag aber darauf hin, dass sie selbst den Vorbehalt bezüglich Publicitas-Verkauf zurückgezogen hat, nachdem Publicitas am Montag verkauft worden war.

Übernahme-Angebot obsolet geworden
Durch das Zusammengehen der Tamedia mit der Swisscom war das Übernahme-Angebot zwar praktisch ohnehin obsolet geworden. Juristisch bestand das Angebot indes weiterhin, weshalb sich der Übernahmeausschuss der Finma mit dem Thema zu beschäftigen hatte.

Wie aus der Finma-Verfügung vom 3. Juli hervorgeht, ist «der Verkauf der Publicitas AG, des Media-Sales-Bereichs von Publigroupe, an das deutsche Unternehmen Aurelius wie angekündigt per 30. Juni 2014 vollzogen worden». Mit Verfügung habe der Übernahmeausschuss der Finma die Beschwerde der Tamedia abgewiesen, «soweit sie nicht gegenstandslos geworden ist».

Die Übernahmekommission habe festgestellt, dass das öffentliche Kaufangebot der Swisscom an die Aktionäre von Publigroupe den gesetzlichen Bestimmungen entspreche, «unter der Voraussetzung, dass der Angebotsprospekt korrigiert wird», hiess es weiter. (awp/mc/ps)

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