Bern – Schweizer Fintech-Unternehmen können ab Anfang 2019 Publikumseinlagen bis zu maximal 100 Millionen Franken entgegennehmen. Der Bundesrat hat am Freitag die Einführung einer neuen Bewilligungskategorie mit erleichterten Anforderungen im Bankengesetz in Kraft gesetzt. Zudem werden ab dem Frühling 2019 die Vorschriften für das sogenannte «Crowdlending» gelockert.
Unternehmen mit einer speziellen Bewilligung können ab kommenden Jahr neu Publikumseinlagen von bis zu 100 Millionen Franken entgegennehmen, sofern sie diese Gelder weder anlegen noch verzinsen, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) am Freitag mitteilte. Die Einführung einer «Bankenbewilligung light» gehört zu den Massnahmen zur Förderung von Innovationen im Finanzbereich, die der Bundesrat im Februar 2017 in die Vernehmlassung geschickt hatte.
«Sandbox» erweitert
Der Bundesrat erweitert zudem die «Sandbox», also den «bewilligungsfreien Raum» für Fintech-Unternehmen, auf Geschäftsmodelle des Crowlendings. Damit können Publikumseinlagen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Franken nicht nur für gewerblich-industrielle Zwecke, sondern auch für den privaten Konsum vermittelt werden.
Die Erweiterung sei möglich, weil das Crowdlending künftig dem Konsumkreditgesetz unterstellt sei. Die Änderungen sollen auf den 1. April 2019 in Kraft treten. «Crowdlending» oder «Schwarmkredite» bezeichnet über das Internet vermittelte Kredite von Privatpersonen an andere Privatpersonen oder Unternehmen. (awp/mc/pg)