Zürich – Die Zürcher Initiative «Pistenveränderungen vors Volk» wird ein Fall für das Bundesgericht: AL und Grüne wollen eine Beschwerde dagegen einreichen. Sie kritisieren, dass für den Flughafen eine Ausnahme gemacht werden soll.
Die Initiative verlangt, dass das Volk in jedem Fall über Pistenverlängerungen abstimmen kann. Auch dann, wenn der Kantonsrat nichts davon wissen will und ein solches Projekt bachab schickt. Nach bisherigem Recht wäre die Sache dann gelaufen. Wenn der Kantonsrat Nein sagt, kommt die Vorlage gar nicht erst vors Volk. Die Initiative verlangt nun aber, dass bei Flughafenprojekten künftig auch «negative Referenden» gültig sind, also Referenden gegen ablehnende Entscheide des Kantonsrates. Im kantonalen Flughafengesetz soll festgehalten werden, dass das Volk immer das letzte Wort haben soll. Der Kantonsrat würde quasi ausgeschaltet.
Das Zürcher Parlament findet diese Änderung sinnvoll: Im September hiess es die Vorlage mit deutlicher Mehrheit gut. Weil das Referendum bisher nicht ergriffen wurde, dürfte die Änderung voraussichtlich umgesetzt werden. Mit dem Gang nach Lausanne wollen Grüne und AL dies verhindern. Sie sind der Überzeugung, dass eine Ausnahme einzig für Flughafenthemen nicht zulässig ist. AL-Kantonsrat Markus Bischoff bestätigte einen Artikel der «NZZ» vom Donnerstag.
Die Befürworter der vom Komitee Pro Flughafen eingereichten Volksinitiative sind der Überzeugung, dass ein «negatives Referendum» in diesem Fall zulässig ist.
Der Flughafen sei für den Wirtschaftsraum Zürich von zentraler Bedeutung und generiere direkt und indirekt Arbeitsplätze, hiess es von bürgerlicher Seite. Die Bevölkerung müsse deshalb in wichtige Entscheide zum Flughafen einbezogen werden. (awp/mc/upd/pg)