Thomas Kern, CEO Flughafen Zürich AG (Copyright: Flughafen Zürich AG)
Zürich – Die seit dem 1. Juli 2008 laufende Vorfinanzierung des Kantons Zürich für Lärmverbindlichkeiten, welche vor dem 1. Juni 2001 entstanden sind, wurde per 30. November 2014 hinfällig. Die Flughafen Zürich AG übernimmt ab diesem Zeitpunkt die noch unbezahlten Lärmverbindlichkeiten des Kantons Zürich und erhält im Gegenzug den anteiligen Saldo des Fluglärmfonds zurück, wie aus einer Mitteilung der Flughafenbetreiberin vom Donnerstag hervorgeht.
Im Jahr 2006 wurde im „Zusatzvertrag zum Fusionsvertrag zwischen dem Kanton Zürich und der Flughafen Zürich AG“ festgehalten, dass der Kanton Zürich sogenannte „alte“ Lärmverbindlichkeiten, welche vor dem 1. Juni 2001 entstanden sind, vorfinanziert. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Kanton Zürich Inhaber der Flughafenbetriebskonzession. Ziel dieser Regelung war es, die finanziellen Risiken der Flughafen Zürich AG im Zusammenhang mit Kompensationszahlungen zu limitieren. Die Vorfinanzierung trat per 1. Juli 2008 in Kraft.
Diese Regelung sollte gemäss Zusatzvertrag solange aufrecht erhalten werden, bis auch im potenziell schlechtesten Fall sämtliche Verpflichtungen aus erwarteten Lärmkosten (Kompensationszahlungen, Schallschutzmassnahmen, Betriebskosten) durch das Eigenkapital der Flughafen Zürich AG abgedeckt werden könnten. Diese Voraussetzung ist heute erfüllt. Somit wurde die Vorfinanzierung der Lärmverbindlichkeiten durch den Kanton Zürich per 30. November 2014 hinfällig.
Transaktion ohne Einfluss auf Unternehmensergebnis 2014
Die Flughafenbetreiberin übernimmt auf diesen Zeitpunkt die noch unbezahlten „alten“ Lärmverbindlichkeiten und erhält im Gegenzug den anteiligen Saldo des Fluglärmfonds im Umfang von rund 225 Millionen Schweizer Franken vom Kanton Zürich zurück. Der Kanton Zürich wird aber auch weiterhin im Airport of Zurich Noise Fund Komitee vertreten sein.
Auf das Unternehmensergebnis 2014 wird diese Transaktion keinen Einfluss haben.
Seit dem 1. Dezember 2014 stehen der Flughafen Zürich AG die vollen Lärmgebühren für zukünftige Zahlungen im Zusammenhang mit Fluglärm zu. Dem Lärmfonds fliessen nach Sistierung des Lärmfünflibers per 1. Februar 2014 jährlich weiterhin Einnahmen aus lärmabhängigen Landegebühren in tiefer zweistelliger Millionenhöhe zu.
Die Flughafen Zürich AG geht heute davon aus, dass sämtliche lärmrelevanten Auszahlungen bis Ende 2020 abgeschlossen werden können. (Flughafen Zürich/mc/ps)