Zürich – Der Zürcher Kantonsrat verlangt keine striktere Einhaltung der Nachtflugsperre am Flughafen. Zudem lehnt er es ab, dass für Flüge nach 22 Uhr markant höhere Gebühren erhoben werden. Er hat am Montag zwei Postulate von Grünen und SP mit 103 zu 69 beziehungsweise 102 zu 69 Stimmen abgelehnt.
Eines der Postulate wollte erreichen, dass die Nachtflugsperre von 23 bis 6 Uhr strikt eingehalten wird. Die Möglichkeit, dass zum Verspätungsabbau zwischen 23.00 und 23.30 Uhr ohne besondere Bewilligung gestartet oder gelandet werden kann, solle gestrichen werden. De facto sei diese halbe Stunde nach 23 Uhr für den Flugbetrieb im Flugplan bereits eingeplant, kritisierte Postulantin Regula Käser-Stöckli (Grüne, Kloten). So grosszügig dürfe nicht mit der Nachtflugsperrzeit umgegangen werden. Die Nachtruhe dürfe «nicht nur Papiertiger sein». Nur in wirklich begründeten Fällen seien Ausnahmen zuzulassen.
Das zweite Postulat verlangte eine drastische Erhöhung der Flughafengebühren für Flüge nach 22 Uhr. Diese Massnahme habe eine lenkende Wirkung. Die seit 2010 geltende siebenstündige Nachtruhe sei die grösste Errungenschaft für die lärmgeplagte Bevölkerung um den Flughafen. Das Allerwichtigste sei nun aber die Einhaltung der Sperrzeit, sagte Michèle Dünki (SP, Glattfelden). Die ständige Verletzung verärgere die Bevölkerung und sei inakzeptabel.
Zusätzliche Auflagen schaden Swiss
Es dürfe nicht sein, dass «mit immer mehr zusätzlichen Auflagen dem Homecarrier Swiss geschadet wird», fand Christian Lucek (SVP, Dänikon). Zur Sicherung der Hub-Funktion seien Langstreckenflüge in den Randstunden unverzichtbar. Auch Yvonne Bürgin (CVP, Rüti) glaubt, dass es mit weiteren Einschränkungen für den Flughafen schwierig sein wird, sich wirtschaftlich zu behaupten. Und die Erhöhung der Gebühren falle gar nicht in die Kompetenz des Kantons Zürich.
Aufs Notwendigste beschränken
Eine strikte zeitliche Begrenzung des Flugbetriebs würde nach Ansicht von Volkswirschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP) zu einer Ausdehnung der Nachtflugsperre führen. Trotzdem verlangt sie, dass die Flugbewegungen zwischen 23.00 und 23.30 Uhr «aufs notwendigste beschränkt» werden. (awp/mc/pg)