Fluglärm: Ständerat gibt grünes Licht für Fluglärmvertrag mit Deutschland

Fluglärm: Ständerat gibt grünes Licht für Fluglärmvertrag mit Deutschland

Bern – Mit deutlichem Zähneknirschen und ebenso deutlichen 40 zu 2 Stimmen hat der Ständerat am Donnerstag dem Bundesrat grünes Licht zur Ratifizierung des Fluglärmvertrags mit Deutschland gegeben. Dort liegt der Vertrag allerdings auf Eis. Schwierig an dem Vertragswerk wird daneben die innerschweizerische Verteilung des zusätzlichen Fluglärms, wie aus den Voten im Rat hervorging. Zusatzlärm über seinem Kanton nämlich will jeder Standesvertreter soweit wie möglich verhindern.

Verena Diener (GLP) hielt namens des Flughafenkantons Zürich schon einmal fest, dessen Bevölkerung trage bereits viele Lasten. Zusätzlicher Lärm komme auf sie zu, wenn zur dichtesten Verkehrszeit in den abendlichen Randstunden mehr Flugzeuge über ihre Köpfe brausen.

Standesvertreter aus der Ostschweiz und dem Aargau verlangten, dass der Lärm gerecht auf alle betroffenen Gebiete verteilt werde. Die Aargauerin Christine Egerszegi (FDP) hielt fest, über ihren Kanton gingen 69% aller Abflüge hinweg. Das sei indessen Gegenstand späterer Verhandlungen. Wichtig sei es jetzt, dem Bundesrat trotz der Sistierung des Vertrags in Deutschland den Rücken zu stärken.

Rat streut sich Asche aufs Haupt
Neben der Frage der Fluglärmverteilung beschäftigte auch Selbstkritik den Ständerat. Peter Bieri (CVP/ZG), 2003 bei der Ablehnung des ersten Staatsvertrags über den Flughafen Zürich mit Deutschland bereits im Rat, erklärte, damals habe das Parlament die Position gegenüber dem Nachbarland überschätzt.

Er hätte den Vertrag damals nicht ablehnen sollen, denn der nun vorliegende sei schlechter. Nun gelte es den «Knebelvertrag» hinzunehmen, denn er – Bieri – sei schliesslich «lernfähig». Markus Stadler (GLP/UR) warnte davor, Deutschland mit einer Ablehnung einen weiteren Steilpass für einseitige Verordnungen zu geben.

Einhellig kritisierte die kleine Kammer, die Staatsvertragsbedingungen für den Flughafen Zürich gingen weit über die innerdeutschen Standards hinaus. Ein dünnbesiedelter Landstrich werde zulasten von Ballungsräumen entlastet – etwas, was bei deutschen Flughäfen undenkbar wäre, sagte etwa Georges Theiler (FDP/LU). Das sei ein «unfreundlicher Akt, eine Diskriminierung».

Keine Alternative
Immerhin richte sich der neue Vertrag nicht nach Flugbewegungen, sondern nach der Belastung, hiess es im Rat weiter. Alles in allem gebe es zu einer Ratifizierung keine Alternative, sagte Paul Rechsteiner (SP/SG).

Verkehrsministerin Doris Leuthard erklärte, eine deutsch-schweizerische Lärmstudie habe die Belastung eindeutig auf Schweizer Seite geortet. Das nütze aber nichts, denn Kooperation sei gefragt. Mit dem Vertrag kämen Deutschland und die Schweiz wieder auf Augenhöhe, denn «unilaterale Massnahmen sind unwürdig».

Wolle der Flughafen Zürich weiterhin internationale Drehscheibe bleiben, sei er auf Zusammenarbeit angewiesen. Verhandlungen über die Fluglärmverteilung innerhalb der Schweiz müssten neben dem Lärm auch die Sicherheit des Flugbetriebs und die Flughafenkapazitäten berücksichtigen. Die Vorlage geht an den Nationalrat.

In Deutschland liegt der Vertrag auf Eis
Mit dem Staatsvertrag wollen die Schweiz und Deutschland den jahrelangen Fluglärmstreit beilegen. Anflüge auf den Flughafen Zürich würden ab 18 Uhr – drei Stunden früher als heute – nicht mehr über süddeutsches Gebiet abgewickelt. Deutschland würde dafür auf eine zahlenmässige Beschränkung der Anflüge verzichten und am Morgen Anflüge eine halbe Stunde früher zulassen.

Der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer legte jedoch die Ratifikation des Abkommens Ende November auf Eis, nachdem aus dem Bundesland Baden-Württemberg heftiger Widerstand laut geworden war. Von Deutschland geforderte Nachverhandlungen lehnt die Schweiz ab. Bundesrätin Leuthard zeigte sich indes bereit, offene Fragen zu klären. (awp/mc/ps)

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