Dübendorf – Auf dem Flugplatzareal in Dübendorf soll ein Forschungsstandort mit internationaler Ausstrahlung entstehen. Im Fokus steht die Dreifachnutzung Innovationspark – Flugplatz – militärische Nutzung. Dies hat die Gesamtschau für das Flugplatzareal unter der Leitung einer vom Zürcher Regierungsrat eingesetzten Task-Force ergeben.
Das Areal soll neu als Ganzes entwickelt werden. Der Innovationspark, der Flugplatz und die militärische Nutzung stehen dabei im Fokus. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit wird etappenweise nur das gebaut, was gebraucht wird, auch mit Rücksicht auf die Bevölkerung. Das Projekt soll ein Leuchtturm für eine innovative urbane Entwicklung werden, insbesondere in den Bereichen Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit und schonendem Umgang mit Ressourcen. Die Chancen, welche durch die Nähe zu einer modernen aviatischen Infrastruktur entstehen, könnten so optimal genutzt werden, schreibt der Kanton Zürich in einer Mitteilung.
Der Flugplatz Dübendorf soll nebst anderen wichtigen Themen zu einem international führenden Standort für die Forschung, Entwicklung und die Erprobung von innovativen und CO2-neutralen Mobilitätslösungen am Boden und in der Luft werden. Der Zugang für Unternehmen und Hochschulen zu grossen Testflächen und zu einem Flugplatz ist in diesem Umfang einzigartig und stellt ein Alleinstellungsmerkmal dar. Sie dient der Stärkung des Werk- und Denkplatzes Schweiz im internationalen Wettbewerb.
Gemeinsames Zielbild 2050
Zur räumlichen Abstimmung haben die Partner ein gemeinsames Zielbild für den Zeithorizont 2050 erarbeitet. Das Areal lässt sich künftig in vier Teilgebiete einteilen.
- Das Teilgebiet A ist für den Innovationspark reserviert, der als Nukleus angesiedelt werden soll und in dem schwerpunktmässig in den Bereichen Mobilität, Robotik, Aviatik, Raumfahrt und Advanced Manufacturing & Materials geforscht wird.
- Im Teilgebiet B überlagern einander der Innovationspark sowie der Forschungs- und Werkflugplatz zu einem synergetisch begründeten Aviatikcluster.
- Im Teilgebiet C können die Nutzungen mit hohen Sicherheitsanforderungen – die Bundesbasis der Luftwaffe und das Flugsicherungszentrum (Skyguide) – unabhängig weiterentwickelt werden. Beide Teilgebiete B und C verfügen über einen direkten Zugang zum Flugfeld und zu den aviatischen Infrastrukturen im Teilgebiet D, in dem der Naturschutz eine zentrale Rolle einnimmt. Das ganze Areal wird mit einem durchgängigen Flugplatzrundweg als Bestandteil des regionalen Konzepts «Fil Vert» für Erholung und Freizeit der Bevölkerung nutz- und damit erlebbar.
Planungsrecht für alle Teilbereiche schaffen
Um rasche Planungssicherheit zu erlangen, wird in einem nächsten Schritt das Planungsrecht auf verschiedenen Stufen geschaffen: kantonaler und regionaler Richtplan sowie kommunale Richt- und Nutzungsplanung. Die öffentliche Auflage des kantonalen Richtplans dauert vom 6. September bis 5. November 2021. Hinzu kommen die erforderlichen Anpassungen der Sachpläne Militär (SPM) und Infrastruktur Luftfahrt (SIL) für die Transformation des Militärflugplatzes in einen zivilen Flugplatz mit militärischer Mitbenutzung unter der Leitung des Kantons Zürich. Dafür wird der Regierungsrat im Frühjahr 2022 dem Kantonsrat einen Planungskredit beantragen. Gleichzeitig sieht der Regierungsrat vor, dem Kantonsrat zu beantragen, die Beratung der Vorlage 5502 (Verpflichtungskredit für den Innovationspark Zürich) nach deren Überprüfung und allfälligen Anpassung wieder aufzunehmen. (mc/pg)