Bern – Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente soll die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte steigen. Das teilte der Bundesrat am Freitag mit. Eingeführt wird die 13. AHV-Rente 2026.
Die 0,7 Prozentpunkte berechnet haben das Departement des Innern (EDI) und das Finanzdepartement (EFD) auf der Grundlage der validierten Finanzperspektive für die AHV. Die neuen Finanzperspektiven für die erste Säule der Altersvorsorge werden erst am Montag veröffentlicht.
8,8 Prozent Mehrwertsteuer
Der Normalsatz der Mehrwertsteuer würde mit der Erhöhung für die 13. AHV-Rente auf 8,8 Prozent steigen. Bereits Anfang 2024 war der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent erhöht worden. Grund war die Zusatzfinanzierung der AHV. Um die Mehrwertsteuer zu erhöhen, ist eine Verfassungsänderung und somit ein Ja von Volk und Ständen notwendig.
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz, etwa für Lebensmittel, würde um 0,2 Prozentpunkte steigen und der Sondersatz für die Hotellerie um 0,4 Prozentpunkte, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen auf Anfrage von Keystone-SDA mitteilte. Der reduzierte Satz liegt heute bei 2,6 Prozent und der Sondersatz beträgt 3,8 Prozent.
Bereits im August hatte der Bundesrat beschlossen, die Erhöhung der AHV-Renten alleine über die Mehrwertsteuer zu finanzieren und auf zusätzliche Beiträge von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden zu verzichten. Ziel ist, den Ausgleichsfonds der AHV bis 2030 im Gleichgewicht zu halten.
Die 13. Altersrente wird gemäss dem Vorschlag des Bundesrates 2026 eingeführt und wird im ersten Jahr rund 4,2 Milliarden Franken und 2030 knapp 5 Milliarden Franken kosten. Die finanzielle Lage von AHV und Bundeshaushalt bedingten sofortige Massnahmen, um diese zusätzlichen Ausgaben zu finanzieren, schreibt der Bundesrat.
Nicht nur die Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch der Bund soll sich an den Kosten des «Dreizehnten» bei der AHV beteiligen. Der Bundesrat will den Bundesanteil der AHV-Ausgaben zwar kürzen, aber weniger stark als geplant. Damit würde der Bund ab 2026 rund 450 Millionen Franken im Jahr an die 13. AHV-Rente beisteuern.
Viel Kritik am Vorschlag
Mit seinen Finanzierungsvorschlägen vom August erntete der Bundesrat viel Kritik. Die Linke und die Gewerkschaften kritisierten, dass der Bundesrat nicht auf Lohnprozente zurückgreifen will. Mit einer Finanzierung allein über die Mehrwertsteuer müssten in erster Linie Menschen mit kleinen Einkommen für die 13. AHV-Rente aufkommen.
Der Arbeitgeber- und der Gewerbeverband hingegen, aber auch die Mitte-Partei waren zufrieden mit dem Verzicht auf zusätzliche Lohnprozente. Die FDP will die KMU und den Mittelstand nicht stärker belasten, und die SVP wollte keine reine Finanzierungsvorlage, sondern eine Gesamtvorlage zur AHV. Die SP und die Grünen störte zudem, dass der Bundesbeitrag an die AHV gesenkt werden soll.
Die Botschaft zur Einführung und zur Finanzierung der 13. AHV-Rente will der Bundesrat im Oktober verabschieden. Danach kann das Parlament darüber entscheiden. (awp/mc/ps)