GAV: Effektiv- und Mindestlöhne sind 2021 um 0,4% bzw. 0,2% gestiegen
Bern – Die unterzeichnenden Sozialpartner der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Schweiz haben für das Jahr 2021 eine nominale Erhöhung der Effektivlöhne (+0,4%) und der Mindestlöhne (+0,2%) beschlossen. Von der Effektivlohnerhöhung wurden 0,3% individuell und 0,1% kollektiv zugesichert. Dies geht aus der Erhebung über die gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüsse hervor, die vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführt wird.
Im Rahmen der wichtigsten GAV, d.h. der GAV mit mindestens 1500 unterstellten Personen, wurde von den Sozialpartnern für das Jahr 2021 eine nominale Effektivlohnerhöhung von durchschnittlich 0,4% vereinbart (2020: 0,9%; 2019: 1,1%; 2018: 0,9% und 2017: 0,5%). Unter Einbezug der Teuerungsprognosen für das Jahr 2021 (+0,5%) dürften die Reallöhne im GAV-Bereich um 0,1% sinken. Von den Effektivlohnanpassungen sind nahezu 589’000 Personen betroffen (2020: 632’000; 2019: 613’000; 2018: 480’000; 2017: 453’000).
Durchschnittlicher Anstieg der Effektivlöhne um 0,4%
Das Effektivlohnwachstum betrug im Sekundärsektor 0,1% und im Tertiärsektor 0,6%. Der Gesamtdurchschnitt liegt bei 0,4%. Die Lohnanpassungen nach Wirtschaftsabschnitt sehen wie folgt aus: Gesundheits- und Sozialwesen (+0,8%), Information und Kommunikation (+0,6%), Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (+0,6%), Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+0,5%), Verkehr und Lagerei (+0,4%), Baugewerbe (+0,1%), Verarbeitendes Gewerbe (+0,1%) und Öffentliche Verwaltung (0%).
Generelle und individuelle Lohnerhöhungen
2021 gliederte sich die Erhöhung der GAV-Löhne von insgesamt 0,4% in 0,3% individuelle und 0,1% generelle Erhöhungen. Somit wurden lediglich 21% der für Lohnerhöhungen bestimmten Lohnsumme gleichmässig an die betroffenen Personen verteilt. Die generellen Anpassungen waren im Tertiärsektor in der Minderheit (21%), im Sekundärsektor hingegen in der Mehrheit (62%).
Durchschnittliche Erhöhung der Mindestlöhne um 0,2%
Die in den wichtigsten GAV festgelegten Mindestlöhne wurden 2021 um 0,2% angehoben (2020: 0,7%; 2019: 0,8%; 2018: 0,5% und 2017: 0,8%). Die Abschlüsse zu den Mindestlöhnen betreffen etwas mehr als 1 565 000 Personen.
Das Mindestlohnwachstum betrug 0,1% im Sekundärsektor und 0,3% im Tertiärsektor. In den Wirtschaftsabschnitten fielen die Lohnanpassungen wie folgt aus: Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (+1,1%), Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+0,4%), Verkehr und Lagerei (+0,3%), Verarbeitendes Gewerbe (+0,1%), Baugewerbe (+0,1%) sowie Gesundheits- und Sozialwesen (+0,1%). (BfS/mc/hfu)