Gegenwind für neues Finanzdienstleistungs-Gesetz
Finanzplatz Schweiz: Bankenzentrum am Zürcher Paradeplatz.
Bern – Bei der Pleite von Lehman Brothers im Jahr 2008 haben auch Schweizer Anleger viel Geld verloren. Dass es mehr Konsumentenschutz im Finanzmarkt braucht, ist daher nicht grundsätzlich bestritten. Nur fühlen sich nicht alle in der Finanzbranche gleichermassen für die begangenen Fehler verantwortlich.
In der Anhörung zum neuen Finanzdienstleistungsgesetze (FIDLEG) plädiert etwa die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) dafür, dass alle Finanzdienstleister der Aufsicht der Finma und den gleichen Verhaltenspflichten unterstellt werden. Sie argumentiert, dass nur so die Chancen auf einen Marktzutritt im Ausland gewahrt blieben.
Die gleiche Befürchtung hatte die Finanzmarktaufsicht (Finma) in einem Bericht formuliert. Angesichts der immer strengeren Regulierung in der EU drohe die Schweiz zum «Kundenschutz-Entwicklungsland» zu werden. Mit zu laschen Vorschriften hätten die Schweizer Finanzinstitute mit Hindernissen beim Zugang zum EU-Markt zu kämpfen.
Schwarzpeter-Spiel
Der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) lehnt nicht nur den vorauseilenden Gehorsam ab: Da die relevanten Regeln in der EU noch nicht feststehen würden, sei auch keine Rechtsangleichung möglich.
Noch mehr Mühe hat der Verband aber damit, dass alle Finanzdienstleister vom selbständigen Vermögensverwalter bis zur Grossbank über die gleiche Leiste geschlagen werden sollen. Durch neue und kostenintensive Regulierungen würden grosse Anbieter bevorzugt, was zu Wettbewerbsverzerrungen führe.
Auch die Versicherungen wollen nicht mit der übrigen Finanzbranche in den gleichen Topf geworfen werden. Der Versicherungsverband SVV wehrt sich dagegen, dass der Branche neue Regeln auferlegt werden sollen, weil es bei den Banken ein Defizit beim Konsumentenschutz gibt. Er lehnt eine Unterstellung unter das neue Gesetz daher rundweg ab.
Der Versicherungsverband und die Vermögensverwalter warnen auch vor den Zusatzkosten, die eine Regulierung verursachen würde und die schliesslich von den Kunden getragen werden müssten. Die Bankiervereinigung ihrerseits spricht sich gegen die Beweislastumkehr aus, mit der die Stellung der Kunden bei Auseinandersetzungen mit der Bank gestärkt werden soll.
Schutz der Kunden
Dies ist einer von 22 Vorschlägen, die das Finanzdepartement Mitte Februar zur Diskussion gestellt hat. In dem Bericht skizziert es die Stossrichtung einer möglichen Regulierung, mit der Kunden vor unzulässigem Verhalten von Banken, Vermögensverwaltern oder Versicherungen geschützt werden sollen.
Gemäss Entwurf gelten für Vermögensverwalter die gleichen Regeln wie für Finanzdienstleister. Für die Überwachung soll eine neue Selbstregulierungsorganisation oder aber der Finma zuständig sein. Kundenberater würden strengere Anforderungen an die Ausbildung erfüllen müssen.
Für Kunden von besonderes grosser Bedeutung sein dürften die neuen Regeln für den Verkauf von Anlageprodukten und für die Dokumentation. Das EFD plant dabei eine deutliche Ausweitung des Kundenschutzes. Auch an die Transparenz und die Vergütungen für Finanzdienstleister sollen strengere Anforderungen gelten.
Konsumentenschätzer zufrieden
Grundsätzlich zufrieden mit den Vorschlägen ist der Schweizerische Konsumentenschutz. Der Entwurf enthalte einige Verbesserungen im Anlegerschutz, schreibt SKS-Präsidentin Prisca Birrer-Heimo in einer Stellungnahme. Zentral sei eine bessere Aufklärung der Kunden über Risiken und Kosten von Finanzprodukten. Wichtig ist auch, dass Bankkunden nicht wegen hoher Anwalts- und Gerichtskosten auf berechtigte Klagen verzichteten.
Das Hearing ist am Donnerstag zu Ende gegangen. Bis im Herbst 2013 will der Bundesrat nun einen FIDLEG-Entwurf in die Vernehmlassung schicken. In diesem Rahmen werden sich dann auch die Parteien vernehmen lassen. (awp/mc/ps)