Bellinzona- Nur neun von 17 Tessiner und Bündner Gemeinden haben sich für den «Parc Adula» an der Urne ausgesprochen. Damit scheiterte das Projekt, welches als erste demokratisch legitimierte Nationalparkgründung in die Geschichte hätte eingehen können.
16 Jahre nach den ersten Vorbereitungsarbeiten ist das Nationalparkprojekt rund um das Rheinwaldhorn (Adula) am Sonntag in der Abstimmung gescheitert. «Wir sind enttäuscht vom Resultat», sagte Parc Adula Direktor Martin Hilfiker in Mesocco GR. Einige «Nein» Voten seien überraschend gekommen.
Vor allem das Nein aus der Kernzonengemeinde Blenio TI wog schwer. Die Kernzone des geplanten Parc Adula sollte 145 Quadratkilometer umfassen, wobei 54,5 Quadratkilometer auf Blenio entfielen. Der Artikel 16 der Pärkeverordnung des Bundes schreibt vor, dass die Fläche einer Nationalpark-Kernzone in den Alpen mindestens 100 Quadratkilometer betragen muss. Diese Mindestfläche konnte nun bei weitem nicht erreicht werden.
13 von 17 Gemeinden hätten für den Parc Adula stimmen müssen – am Ende konnten sich aber nur neun Gemeinden für das Projekt erwärmen, acht sagten demnach «Nein».
Regionalpark möglich
Das Nationalparkprojekt sei in dieser Form nicht möglich, sagte Fabrizio Keller am Sonntag an der Medienkonferenz in Mesocco. Er ist Präsident des Vereins Parc Adula. Mit den Gemeinden mit relativ grossem Ja-Stimmen-Anteil rund um den San Bernadino könnten nun Gespräche aufgenommen werden, um gegebenenfalls einen Regionalpark zu gründen, so Keller.
Für den zweiten schweizerischen Nationalpark war ein Gebiet vorgesehen, das sich von Disentis im Bündner Oberland bis nach Buseno im südlichen Misox erstrecken sollte. Es umfasste im Westen zudem drei Tessiner Gemeinden.
Es war ein Vorhaben bislang ungekannten Ausmasses in der Schweiz, sagte der Vereinsdirektor Hilfiker. 17 Gemeinden, fünf Regionen, zwei Kantone und drei Sprachgemeinden sollten beteiligt werden. «Am Ende konnten wir es nicht allen recht machen», so Hilfiker.
Der Verein Parc Adula will nun die angefertigten Studien und Wissensbestände archivieren, um sie den interessierten Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Über eine mögliche Auflösung des Vereins soll erst an einer Mitgliederversammlung entschieden werden. (awp/mc/pg)