Gesamte Arbeitszeit nimmt 2021 wieder zu
Neuenburg – In der Schweiz wurde im vergangenen Jahr wieder mehr gearbeitet als im ersten Corona-Jahr 2020. Die Zunahme führt das Bundesamt für Statistik (BFS) auf weniger Kurzarbeit und gelockerte Quarantänemassnahmen zurück.
Konkret wurden im Jahr 2021 in der Schweiz laut einer Mitteilung des BFS vom Montag rund 7,8 Milliarden Arbeitsstunden geleistet. Dies entspreche einem Plus von 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Niveau von vor der Pandemie sei aber noch nicht wieder erreicht worden.
Gemäss der Arbeitsvolumenstatistik (AVOL) des BFS ging der Anstieg der Arbeitsstunden mit einer nahezu unveränderten Beschäftigungslage einher. Somit lasse sich die Mehrarbeit gegenüber dem Vorjahr auf eine tatsächliche Zunahme der Jahresarbeitszeit pro Arbeitsstelle von 2,6 Prozent zurückführen.
Weniger Kurzarbeit
Erklärt wird der Anstieg mit einem starken Rückgang des Absenzenvolumens wegen Kurzarbeit. Waren es im ersten Corona-Jahr 2020 noch rund 67 Stunden pro Arbeitsplatz, zählte das BFS 2021 nur noch deren 33. Hinzu komme eine deutliche Abnahme der Abwesenheiten «aus anderen Gründen».
Dazu zähle etwa geringere Quarantänezeiten oder Arbeitseinschränkungen von Selbstständigerwerbenden während der Pandemie, die gegenüber dem Vorjahr um 16 Stunden auf noch 24 Stunden pro Arbeitsstelle sank.
Wieder deutlich mehr geleistet wurde dabei laut dem BFS vor allem im sogenannten Primärsektor. In diesem Sektor lag die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmenden bei 45 Stunden und 8 Minuten. Darauf folgen gemäss dem Bundesamt die Branchen «Kredit- und Versicherungsgewerbe» mit 41 Stunden und 24 Minuten.
Demgegenüber sei die tiefste tatsächliche Arbeitszeit mit 29 Stunden und 45 Minuten pro Woche im Gastgewerbe registriert worden. Dafür verantwortlich sei die in dieser Branche immer noch stark verbreitete Kurzarbeit.
Die Arbeitsvolumenstatistik (AVOL) wird den Angaben nach auf der Grundlage von Daten der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) und weiterer Quellen erstellt. Berücksichtigt werden alle Personen, die als Selbstständigerwerbende oder als Arbeitnehmende mindestens eine Stunde gegen Entlöhnung gearbeitet haben oder ohne Entlöhnung im Familienbetrieb tätig waren. (awp/mc/ps)