CS-Debakel: GPK des Ständerats hat zahlreiche Fragen – NR-Kommission prüft rechtliche Schritte

CS-Debakel: GPK des Ständerats hat zahlreiche Fragen – NR-Kommission prüft rechtliche Schritte
(Foto: Parlamentsdienste)

Bern – Nach dem CS-Debakel wird die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) aktiv. Sie lässt abklären, ob das Handeln der Bundesbehörden rechtmässig, zweckmässig und wirksam war. Im Fokus steht unter anderem die Finanzmarktaufsicht (Finma).

Bei ihrer ersten Sitzung seit der Zwangsübernahme der CS durch die UBS beschloss die GPK-S erste Abklärungen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Untersucht werden soll demnach das Behördenverhalten.

Für die parlamentarische Oberaufsicht stellen sich nach eigenen Angaben «verschiedene Fragen», namentlich zur Aufsicht und zur Umsetzung der bestehenden Gesetzgebung, zur bisherigen Aufsicht über die betroffenen Banken, zur Prüfung alternativer Lösungen, zur Anwendung von Notrecht sowie zum Risikomanagements des Bundes.

Bundesrätinnen werden angehört
Die GPK-S hat gemäss der Mitteilung zwei ihrer Subkommissionen mit der Klärung verschiedener Fragen bis Anfang Mai 2023 beauftragt. Zu Anhörungen beider parlamentarischen Geschäftsprüfungskommissionen antraben müssen im Mai unter anderem Finanzministerin Karin Keller-Sutter, Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider, Finma-Präsidentin Marlene Amstad sowie Thomas Jordan, Direktor der Schweizerischen Nationalbank (SNB).

Bereits nächste Woche wird sich die GPK-N mit der CS-Thematik befassen. Ende Mai soll ein Entscheid beider GPK zum weiteren Vorgehen gefällt werden, wie es in der Mitteilung heisst. Dabei soll auch über die «Haltung zu einer möglichen Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK)» entschieden werden.

In den bisherigen Parteireaktionen zum CS-Debakel zeigte sich, dass die SVP, die SP und die Grünen offen stehen für die Forderung nach einer PUK. Besonders die Rolle der Finanzmarktaufsicht Finma müsse aufgearbeitet werden.

Ausserordentliche Session Mitte April
Das Parlament wird sich vom 11. bis zum 13. April an einer ausserordentlichen Session zur Übernahme der CS durch die UBS und den vom Bund gewährten finanziellen Garantien äussern. Es steht ausserdem die Forderung im Raum, die «Too big to fail»-Regelung zu revidieren.

Mehrere Kantone und Wirtschaftsverbände zeigten sich in den vergangenen Tagen besorgt über mögliche Folgen auf Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und Kultursponsoring. Der Kaufmännische Verband Schweiz wiederholte am Montag Forderungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) und des Bankpersonalverbandes nach einem Einbezug der Sozialpartner bei der Fusion der beiden Grossbanken. Die Übernahme müsse möglichst sozialverträglich geschehen, möglichst viele Stellen sollten erhalten bleiben.

Nationalrats-Kommission will rechtliche Schritte gegen CS-Führung prüfen
Auch die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat sich mit dem Debakel rund um die Grossbank Credit Suisse beschäftigt. Sie möchte beispielsweise mögliche Verantwortlichkeiten von früheren und aktiven Führungsorganen der CS prüfen lassen.

Sie hat ein entsprechendes Postulat eingereicht, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Konkret soll der Bundesrat mit der Prüfung einer möglichen Klage gegen die Führungsorgane der Credit Suisse beauftragt werden. Der Nationalrat muss in der ausserordentlichen Session von Mitte April dem Vorstoss noch zustimmen.

Gleiches gilt für zwei weitere Postulate, welche die Rechtskommission eingereicht hat. Demnach soll der Bundesrat beauftragt werden, die gesetzlichen Grundlagen und Grenzen des Notrechts in einem Bericht aufzuzeigen und den Einbezug des Parlaments in Krisensituationen zu prüfen. Zudem soll die Landesregierung die praktische Anwendbarkeit, die Wirksamkeit und die Sinnhaftigkeit der «Too big to fail»-Gesetzgebung für internationale Grossbanken untersuchen. (awp/mc/pg)

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