Gesetzliche Grundlage für Staatshilfen an flugnahe Betriebe steht

Gesetzliche Grundlage für Staatshilfen an flugnahe Betriebe steht
(Foto: Flughafen Zürich)

Bern – Ab Donnerstag kann der Bund neben Airlines auch Unternehmen der Fracht- und Gepäckabwicklung, des Unterhalts und der Verpflegung an den Landesflughäfen unterstützen. Das Parlament hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung des Luftfahrtgesetzes als dringlich taxiert.

Im Anschluss verabschiedeten National- und Ständerat das Gesetz an der Schlussabstimmung – mit 128 zu 61 Stimmen bei einer Enthaltung respektive 40 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Änderungen gelten – falls nicht erfolgreich ein Referendum dagegen ergriffen wird – ab dem 7. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2025.

Geld nur zur Sicherstellung von Dienstleistungen in der Schweiz
Das Parlament verlangt, dass der Bundesrat «unter Berücksichtigung angemessener Sicherheiten» die Voraussetzungen für eine Bundesbeteiligung regelt. Die Gewährung von Finanzhilfen an ausländisch dominierte Unternehmen wird an Bedingungen geknüpft. Der Bund muss sich demnach durch Beteiligungsrechte im gleichem Umfang oder gleichwertige Sicherheitsmassnahmen absichern.

Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga wiederholte während der Parlamentsdebatte mehrmals, dass der Bund nur Gelder zur Sicherstellung der Dienstleistungen in der Schweiz ausgeben werde. Bei ausländisch dominierten Unternehmen werde sich der Bund gegebenenfalls an Auffanggesellschaften beteiligen. Swissport, Gategroup und SR Technics sind in chinesischer Hand.

Bereits am Dienstag hatten die Räte die Kredite für die Luftfahrt-Staatshilfen genehmigt. Sie waren einverstanden damit, Airlines mit 1,275 Milliarden Franken zu unterstützen und flugnahe Betriebe mit 600 Millionen Franken. Im Gegensatz zum Bundesrat verband das Parlament die Staatshilfen aber mit zusätzlichen Umwelt- und Sozialauflagen. Weitergehende Klimaforderungen aus dem links-grünen Lager scheiterten. (awp/mc/pg)

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