Bern – Die Gewerbekammer, das Parlament des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv, hat einstimmig die Ja-Parole zur Abschaffung der Stempelabgabe beschlossen. Die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung», welche ebenfalls am 13. Februar 2022 an die Urne kommt, lehnt der Verband jedoch ab. Auch das Medienpaket empfiehlt die Kammer zur Ablehnung.
Die von der Stempelsteuer betroffenen Unternehmen sind zu 80 bis 90 Prozent KMU. Diese archaische Steuer reduziert Eigenkapital und Liquidität. Mit der Abschaffung dieser Steuer wird die Schweiz wettbewerbsfähiger und attraktiver für Unternehmen. Auch auf die Start-up und Jungunternehmen, welche ihr Eigenkapital noch aufbauen müssen, wird sich der Wegfall der Steuer positiv auswirken. Diese starken Argumente haben die Gewerbekammer dazu bewogen, einstimmig die Ja-Parole zu der Abschaffung der Stempelsteuer zu fassen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv wird sich zusammen mit den die Abschaffung befürwortenden Verbänden und Parteien im Abstimmungskampf aktiv engagieren.
Eine Annahme der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» würde eine erhebliche Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit bedeuten. Ein vollständiges Verbot von Werbung und Marketing ist eine unverhältnismässige Massnahme. Die Initiative zielt schlussendlich auf ein generelles Werbeverbot für legale Konsumgüter. Zu befürchten ist in Zukunft eine weitergehende Regulierung beispielsweise in Form einer Zuckersteuer, eines Fettverbots oder andere Bevormundungen. Die Gewerbekammer hat aus diesen Überlegungen einstimmig die Nein-Parole beschlossen.
Wo der Staat direkte Leistungen ausrichtet, steigt der Druck auf eine staatliche Kontrolle, da die Abhängigkeit zunimmt. Mit der Schaffung des neuen Gesetzes zur Förderung von Online-Medien und der zusätzlichen Millionen für die grossen Verlagshäuser ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Begehrlichkeiten wachsen. Die Abhängigkeit vom Staat nimmt zu, was nicht nur dem wettbewerbspolitischen Grundsatz widerspricht, sondern insbesondere auch die Medienfreiheit in Frage stellt. Es widerspricht dem Prinzip der demokratischen Gewaltenteilung, wenn die Behörden zunehmend eine Medienkontrolle ausüben. Das Medienförderungspaket wird deshalb von der Gewerbekammer abgelehnt und ein Nein empfohlen.
Die Kammer hat auch die Parolen für die Abstimmung vom 28. November gefasst. Das Covid-Gesetz wird von der Gewerbekammer mehrheitlich zur Annahme empfohlen. Mit dem Covid-19-Gesetz wurde die notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen, damit der Bundesrat seine bereits getroffenen Massnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie fortsetzen kann. Im Covid-Gesetz ist auch die wichtige Logik des gezielten Schutzes, das heisst Schutzkonzepte, Contact-Tracing, Testen und Impfen festgehalten. Die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot» und die «Justizinitiative» empfiehlt die Gewerbekammer zur Ablehnung. (sgv/mc/ps)