Bern – Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv: Der Schweizerische Gewerbeverbands sgv begrüsst das rasche und entschlossene Handeln des Bundesrates. Der sgv ist erleichtert, dass die Kredite bis zu einem Betrag von 500 000 Franken ohne Verzinsung und ohne administrative Hürden und Gebühren vergeben werden. KMU und insbesondere Kleinstunternehmen können so die Liquidität erhalten, auf die sie heute angewiesen sind. KMU sind für die Schweizer Wirtschaft systemrelevant. Ohne KMU gehen zwei Drittel der Arbeitsplätze verloren.
Der sgv begrüsst das vom Bund vorgestellte Massnahmenpaket gegen die Corona-Krise. Bis zu einem Betrag von 500 000 Franken wird der Kredit ohne Verzinsung und ohne Gebühren vergeben. Dies ist insbesondere für Kleinstunternehmen und Unternehmen deren Ertragsaussichten auch für die Zeit nach der Krise nicht gut sind von grosser Wichtigkeit. Bis zu 20 Mio. Franken wird der Kredit mit einem Zinssatz von 0,5 Prozent vergeben. Der sgv erachtet diesen Zinssatz als akzeptabel, wenn auch eher im oberen Bereich. Die Laufzeit von 5 bis 7 Jahren erachtet der sgv als angemessen.
Auch die Massnahmen des Bundesrates in Stellenmeldepflicht und Kurzarbeit stossen auf Wohlwollen des sgv. Mit der vorübergehenden Aufgabe der Stellenmeldepflicht kann in der Coronakrise rasch das benötigte Personal rekrutiert werden. Weiter beurteilt der sgv den Entscheid die Voranmeldefrist für die Kurzarbeit aufzuheben und die Bewilligungsdauer zu verlängern als sehr hilfreich.
Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.
Der sgv begrüsst, dass die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit gänzlich aufgehoben wird und die Bewilligungsdauer von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden.
Mit den Arbeitgeberbeitragsreserven steht den Unternehmen ein wichtiger Pool zur Begleichung der Pensionskassengelder zur Verfügung. Dies ist eine weitere begrüssenswerte Massnahme zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. (sgv/mc)