sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)
Bern – Für den Schweizerischen Gewerbeverband schlägt die Reform der Unternehmenssteuer III einen guten Massnahmenmix vor, mit dem die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz gestärkt wird. Steuerausfälle wegen Anpassungen bei kritisierten Steuerregimes könnten verhindert oder ersetzt werden. Die Schweiz bleibe als Standort für grosse Unternehmen attraktiv. Davon profitiere die KMU-Wirtschaft mit tausenden von Arbeitsplätzen, so der sgv in einer Stellungnahme.
Die Reform stärkt nach Ansicht des Gewerbeverbandes die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Landes und die Steuerautonomie der Kantone. Mit den skizzierten Massnahmen kann die Rechtssicherheit für in der Schweiz tätige Unternehmen erhöht werden.
Der sgv unterstützt die proaktive Haltung des Bundes sowie die vom Steuerungsorgan USR III verfolgte steuerpolitische Stossrichtung, die einen Mix beinhaltet. Aus Sicht des sgv sollen praktizierte OECD-Steuerlösungen auch in der Schweiz angewandt werden können. Er unterstützt deshalb insbesondere die Einführung einer Lizenzbox, die auch auf Bundesebene eingeführt werden soll, die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital und die Anpassung kantonaler Gewinnsteuersätze. Der sgv erwartet vom Bund, dass er die Interessen und die Souveränität der Schweiz gegenüber der EU mit Nachdruck vertritt. Wo schweizerische Regelungen kritisiert werden, sei sicherzustellen, dass sich auch die anderen Staaten sowohl in der Gesetzgebung wie auch in der Praxis an bestehende oder neue internationale Standards hielten.
sgv lehnt bürokratische Weisung zur Arbeitszeiterfassung ab
Auf ein weniger gutes Echo stösst beim sgv die Anpassung der Kontrollpraxis bei der Arbeitszeiterfassung.
Gemäss Weisung des SECO müssen künftig sämtliche Mitarbeitende bis weit in den Kaderbereich hinein die Arbeitszeit vollumfänglich erfassen und dokumentieren. Wenn einzig für das Topmanagment und die Arbeitnehmenden mit wesentlichem Entscheidungsspielraum flexiblere Arbeitszeitmodelle möglich seien, stehe der KMU-Wirtschaft ein riesiger und unsinniger bürokratischer Aufwand bevor, befürchtet der Gewerbeverband. Der sgv fordert deshalb vom SECO einfachere und pragmatische Lösungen.
Bürokratiemaschinerie
Heute erfolgreich gelebte Modelle wie Vertrauensarbeitszeit oder in einzel- oder kollektivarbeitsrechtlichen Vereinbarungen festgehaltene Lösungen werden für den allergrössten Teil der KMU-Wirtschaft verboten. Mit enormem Aufwand müssten KMU für Mitarbeitende bis weit in den Kaderbereich hinein eine Bürokratiemaschinerie in Gang setzen, die die Unternehmen enorm belastet und den Arbeitnehmenden flexible und einfache Arbeitszeitmodelle verunmöglicht.
Der sgv als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft lehnt diese «bürokratische und realitätsfremde» Weisung ab. Vor wenigen Tagen habe das SECO grossen Handlungsbedarf gegen die in einem von ihm veröffentlichten Bericht dokumentierten jährlichen 10 Milliarden Franken Regulierungskosten ausgemacht. Mit der vorliegenden Weisung gehr es selber genau in die Gegenrichtung und verursache Kosten, die in keiner Weise gerechtfertigt werden könnten, so der sgv.
Der Gewerbeverband fordert, dass auf die Erfassung und Dokumentation von Arbeitszeiten in Unternehmen mit Vertrauensarbeitszeit und ähnlichen Modellen verzichtet wird. In solchen Modellen arbeiten in aller Regel Kadermitarbeitende, die diese im Dialog mit den Arbeitgebern und unter klar definierten Rechten und Pflichten schätzen und erfolgreich leben. Wenn die Regulierung zwingend über diese pragmatische und wirkungsvolle Lösung hinausgehen muss, ewartet der sgv, dass maximal Mitarbeitende mit einem Jahreslohn bis CHF 126‘000.- Franken (max. versicherter Lohn nach UVG) Arbeitszeit erfassen müssen und Mitarbeitende mit höheren Löhnen davon befreit werden. (sgv/mc/pg)