sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)
Bern – Der Bundesrat hat heute nach Ansicht des Schweizerischen Gewerbeverbandes eine «verhältnismässige und pragmatische Botschaft» zum Zweitwohnungsgesetz verabschiedet. Der sgv begrüsst diese Vorlage, die «den Volkswillen umsetzt und gleichzeitig die wirtschaftliche Realität in den Berg- und Tourismusregionen berücksichtigt». Sachlichkeit und Verhältnismässigkeit hätten sich damit gegen missionarischen Eifer durchgesetzt, schreibt der sgv in einer Mitteilung.
Mit der Botschaft lege der Bundesrat dem Parlament eine verhältnismässige und praxistaugliche Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative vor, mit der der Volkswille umgesetzt werde, den Bau neuer kalter Betten zu verhindern, ohne die wirtschaftliche Entwicklung in den betroffenen Gebieten auszubremsen. Für den sgv ist es konsequent und richtig, dass die Erstellung von neuen Wohnungen, sei es zur Erst- oder Zweitbenutzung, möglich bleibt.
Berg- und Tourismusregionen hart getroffen
Die am 11. März 2012 von Volk und Ständen angenommene Zweitwohnungsinitiative treffe vor allem die Berg- und Tourismusregionen hart. Tausende von Arbeitsplätzen seien verloren gegangen oder würden nicht mehr geschaffen, so der sgv. Die Bauinvestitionen sind in diesen ohnehin eher strukturschwachen Gebieten zurückgegangen. Mit einer allzu rigiden Umsetzung des neuen Verfassungsartikels wären diese Probleme nach Ansicht des Gewerbeverbandes ohne Not noch weiter verschärft worden.
Für den sgv als grössten Dachverband der Schweizer Wirtschaft ist es zentral, dass sich alle Regionen in der Schweiz wirtschaftlich weiterentwickeln können. Er setze sich deshalb in der parlamentarischen Beratung zusammen mit den Gebirgskantonen und den betroffenen Branchen dafür ein, dass die Zweitwohnungsinitiative entsprechend pragmatisch und mit Rücksicht auf die betroffenen Gebiete umgesetzt werde. «Es darf nicht sein, dass die Schweiz in eine prosperierende A-Schweiz mit Wachstum und Fortschritt im Mittelland und eine zu Naturreservaten degradierte B-Schweiz in ländlichen und peripheren Räumen geteilt wird», schliesst der sgv seine Stellungnahme.
Bundesrat stärkt gewerblichem Detailhandel den Rücken
Erfreut zeigt sich der Gewerbeverband auch über die vom Bundesrat vorgeschlagene Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten. Die Landesregierung verbessere damit die Rahmenbedingungen für den gewerblichen Detailhandel. Flexiblere Ladenöffnungszeiten stärkten die Wettbewerbsfähigkeit dieser KMU-Betriebe und seien eine geeignete Massnahme gegen den Einkaufstourismus. Die verbesserten Einkaufsmöglichkeiten brächten aber auch für die Kunden Vorteile und vereinfachten die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, was der sgv sehr begrüsst. Da die Teilharmonisierung keine Änderung des Arbeitsrechts darstellt, fordert der sgv eine umso raschere Beratung und Verabschiedung im Parlament.
sgv stuft Nachrichtendienstgesetz als problematisch ein
Das vom Bundesrat vorgestellte Nachrichtendienstgesetz kommt beim Gewerbeverband hingegen nicht gut an. Nach Ansicht des sgv schützt es die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen zu wenig. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv steht der Vorlage «sehr kritisch» gegenüber und empfiehlt dem Parlament, das Gesetz zur gründlichen Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen. (sgv/mc)