Bern – Damit der Güterverkehr auf der Gotthard-Route während der Sperrung der SBB-Strecke aufrecht erhalten werden kann, hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) beschlossen, für Gütertransporte durch den Gotthard-Strassentunnel sowie über den Gotthardpass vorübergehend eine Ausnahmeregelung zu erlassen. Begünstigt werden Transporte mit gefährlichen Gütern, die normalerweise mit der Bahn erfolgen. Diese Ausnahme wird nur unter strengen Auflagen gewährt und gilt ausschliesslich für die Versorgung des Kantons Tessin, des Misox sowie des Kantons Uri.
Der Unterbruch der Eisenbahnlinie als Folge des Felssturzes bei Gurtnellen hat gemäss ASTRA nach wie vor keine gravierenden Folgen auf das Verkehrsgeschehen auf der Autobahn. Der Lastwagenverkehr auf der Nationalstrasse A2 hat zwar zwischenzeitlich etwas zugenommen, kann aber vorderhand problemlos bewältigt werden. Schwierig werden kann hingegen die Versorgungslage in gewissen Regionen. Knapp werden könnten Güter, die bisher ausschliesslich über die Schiene transportiert wurden. Das sind u.a. gewisse gefährliche Güter (v.a. verflüssigte Gase).
Für diese Transporte gewährt das ASTRA eine temporäre Ausnahmeregelung:
- Sattelzüge mit gefährlichen Gütern erhalten einmal pro Tag in beide Richtungen ein Zeitfenster, um den Gotthard-Strassentunnel zu durchqueren. Der Konvoi in Richtung Süden startet jeweils um 9.30 Uhr. Der Tunnel ist ab diesem Zeitpunkt 50 Minuten lang für den übrigen Verkehr gesperrt. Anschliessend wird der Tunnel 40 Minuten lang geöffnet, bevor der Konvoi um 11.00 Uhr in Airolo in Richtung Norden startet; der Tunnel wird dann erneut für 50 Minuten gesperrt.
- Lässt das Verkehrsaufkommen die Sperrung des Tunnels nicht zu, erhalten diese Sattelzüge die Erlaubnis, über den Pass zu fahren – ebenfalls im Konvoi. Fährt der Konvoi über den Pass, muss jeweils die Strasse durch die Schöllenen-Schlucht für maximal 40 Minuten für den anderen Verkehr gesperrt werden. Transporte mit Anhängern sind weiterhin nicht zugelassen. Die entsprechenden Transporteure sind gehalten, die Fracht zu teilen.
Strenge Auflagen
Diese Ausnahmeregelung, welche das ASTRA nach Absprache mit den Kantonspolizeien Uri und Tessin erlassen hat, ist an strenge Auflagen geknüpft und bis zur Wiedereröffnung der Eisenbahnlinie befristet:
- Die Fahrzeuge dürfen nur im Konvoi fahren – je nach Bedarf einmal pro Tag und Richtung.
- Ein Konvoi umfasst höchstens 10 Fahrzeuge.
- Der Konvoi wird durch die Kantonspolizei Uri eskortiert und von einem Feuerwehrauto der Schadenwehr Gotthard begleitet.
- Die Ausnahmeregelung gilt nur für Transporte mit Abladeort Kanton Tessin, inkl. Misox sowie Uri.
- Für die Teilnahme am Konvoi ist eine Anmeldung erforderlich.
Die Ausnahmeregelung für den Transport gefährlicher Güter kann ab Donnerstag umgesetzt werden. Die Transporteure sowie die zuständigen Stellen in Uri und Tessin werden direkt orientiert. Im Normalbetrieb ist der Gotthard-Strassentunnel für gefährliche Güter gesperrt. Auf der Passstrasse sind keine Sattel- und Anhängerzüge zugelassen.
RAlpin priorisiert Gefahrgutsendungen
Wie die Unternehmen des Schienengüterverkehrs letzte Woche in einem Communiqué mitteilten, wird die Rola-Betreiberin RAlpin auf der Linie Lötschberg/Simplon Gefahrguttransporte priorisieren, um die Zunahme von Gefahrgutsendungen im Strassentransit einzuschränken. Angesichts der aktuellen Verkehrssituation sieht das ASTRA vorderhand keine weiteren ausserordentlichen Massnahmen vor. Insbesondere drängt sich die Lockerung des Nachtfahrverbots vorderhand nicht auf. Das gleiche gilt für die Anhebung der Gewichtslimite auf 44 Tonnen auf der Gotthardautobahn.
Sollte sich an dieser Beurteilung infolge Verschärfung der Verkehrssituation etwas ändern, werde umgehend geprüft, ob die Umsetzung weiterer Massnahmen angezeigt sei. Das ASTRA kläre bereits heute die entsprechenden Möglichkeiten ab, heisst es abschliessend. (ASTRA/mc/pg)