GPK: Bundesrat muss Vorgehen bei Wahl des obersten Kaders verbessern

Bundeshaus

GPK: Das Verfahren zur Wahl gewisser Topkader des Bundes weist nach wie vor grosse Mängel auf.

Bern – Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates ist der Meinung, dass die heutige Praxis des Bundesrates bei der Wahl des obersten Kaders geändert werden muss. Deshalb fordert sie ihn mit sechs Empfehlungen auf, sein Wahlverfahren zu verbessern und sicherzustellen, dass dieses von allen Departementen korrekt angewendet wird, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten.

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) verfolgt seit ihrer im Jahr 2008 durchgeführten Inspektion über die Umstände der Ernennung von Roland Nef zum Chef der Armee den Bereich der Wahlen der obersten Bundeskader durch den Bundesrat. Fünf Jahre später und nach einem erfolglosen Versuch, eine Inspektion in dieser Sache durchzuführen, kann die Kommission heute nun einen detaillierten Bericht über die Qualität der seit 2009 durchlaufenen Wahlverfahren vorlegen.

Verfahren zum Teil mit Mängeln behaftet
Die Wahl der obersten Kader durch den Bundesrat läuft in gewissen Departementen und für gewisse Posten bereits heute korrekt ab. Andere Wahlverfahren weisen jedoch offensichtliche Mängel auf.

Eine eingehende Untersuchung, die von der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) im Auftrag der GPK-N durchgeführt wurde, hat gezeigt, dass trotz der Verbesserungen, die der Bundesrat nach der «Affäre Nef» in Aussicht gestellt hatte, das Verfahren zur Wahl gewisser Topkader des Bundes nach wie vor grosse Mängel aufweist. So sind Informationen zuweilen unvollständig, die Auswahlverfahren schlecht strukturiert oder zum Zeitpunkt der Ernennung durch den Bundesrat liegt manchmal das Resultat der Personensicherheitsprüfung nicht vor.

Liste mit verbindlichen Grundelementen gefordert
Diese von der PVK festgestellten Mängel werfen für die Kommission wichtige Fragen auf. Deshalb ersucht die GPK-N den Bundesrat, eine Liste mit verbindlichen Grundelementen zu erstellen, anhand derer ein für sämtliche Departemente einheitliches und gutes Auswahlverfahren geschaffen werden kann. Sie richtet in ihrem Bericht sechs Empfehlungen an den Bundesrat und bittet ihn, bis zum 28. Februar 2014 zu ihren Feststellungen und Empfehlungen Stellung zu nehmen. Dabei soll aufgezeigt werden, wie und bis wann er diese Empfehlungen umzusetzen gedenkt. (admin.ch/mc/ps)

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