Berlin – Für die Thurgauer Online-Apotheke DocMorris gibt es gute Nachrichten aus Deutschland. Im nördlichen Nachbarland nimmt das elektronische Arztrezept zunehmend an Fahrt auf, nachdem dieses seit Jahresbeginn für Arztpraxen verpflichtend ist.
So wurden seit Anfang Jahr knapp 36 Millionen E-Rezepte eingelöst, wie die mehrheitlich bundeseigene Digitalagentur Gematik auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Im Dezember waren es noch 8,8 Millionen gewesen. Insgesamt wurden mit Stand 1. Februar mittlerweile 54,5 Millionen E-Rezepte eingelöst.
Seit 1. Januar sind alle Praxen verpflichtet, Rezepte als Standard elektronisch auszustellen. Das sogenannte E-Rezept kann über drei Wege eingelöst werden: Indem man die elektronische Gesundheitskarte der Krankenkasse in der Apotheke in ein Gerät steckt, mit einem ausgedruckten QR-Code auf Papier oder über eine spezielle E-Rezept-App via eine Versandapotheke wie DocMorris.
Einlösen via App entscheidend
Für DocMorris ist also gerade der volldigitale Einlöseweg via App relevant. Dieser sei im Vergleich zum Einlöseweg in einer stationären Apotheke mittels digitaler Gesundheitskarte allerdings noch immer eher kompliziert, wie DocMorris und ihr grosser Konkurrent Redcare Pharmacy zuletzt immer wieder monierten.
Wie stark die Thurgauer Gruppe also von den anziehenden E-Rezepten profitierte bleibt damit unklar. Entscheidend für die Zukunft von DocMorris ist aber, dass immer häufiger der volldigitale Weg via App genutzt wird. Denn spätestens seit dem Verkauf des Schweizer Geschäfts an die Migros im Frühjahr 2023 ist die Online-Apotheke auf den deutschen Markt ausgerichtet.
E-Rezept vor dem Bundestag
Am Freitag kommt das E-Rezept auch wieder im deutschen Bundestag zur Sprache. Dabei soll die verpflichtende Nutzung klar geregelt werden. Das Gesundheitsministerium hatte die Akteure des Gesundheitswesens vorab schon darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen dafür ab 1. Januar 2024 gegeben seien und damit die Pflicht schon ab dann greife.
Hintergrund der Debatte ist, dass sie nach bisheriger Gesetzeslage die Pflicht eigentlich auch schon ab Anfang 2022 bestanden hätte, in der Praxis aber nicht hatte durchgesetzt werden können. Ausserdem geht es um die elektronische Patientenakte, die ab 2025 kommen soll. Das entsprechende Gesetz sieht vor, dass wer die Akte nicht nutzen will, dem aktiv widersprechen muss. (awp/mc/pg)