Bern- Stimmt auch der Ständerat zu, dürfen Tankstellenshops ohne spezielle Bewilligung 24 Stunden geöffnet haben und das ganze Sortiment verkaufen. Diesen Liberalisierungsschritt begrüsst Handel Schweiz.
Die Liberalisierung der Tankstellenshops entspricht den Bedürfnissen des Konsumenten. Das geltende Gesetz ist eine absurde Regelung aus einer anderen Zeit. Der Wandel in der individuellen Lebensgestaltung, sei es privater oder beruflicher Natur, hat zu einer enormen Nachfrage nach flexiblen Einkaufsmöglichkeiten geführt. Das Ausland hat bereits weitgehend reagiert und entsprechend dereguliert. In der Schweiz ist das nicht der Fall: In der Schweiz gibt es rund 1000 Tankstellenshops, davon dürfen nur wenige rund um die Uhr geöffnet sein. Sie müssen dafür an Autobahnraststätten oder Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr liegen. In den Nachtstunden dürfen diese Tankstellen zwischen 1 und 5 Uhr verkaufen, was den «Bedürfnissen der Reisenden» entspricht, so steht es in einer Verordnung zum Arbeitsgesetz. Eine Tiefkühlpizza ist beispielsweise nicht reisenotwendig. Eine warme Pizza hingegen schon.
Unsinnige Unterscheidung zwischen Reisenden und Konsumenten
Diese unsinnige Regelung bedeutet, dass wenige Tankstellen geöffnet haben, diese jedoch nicht das volle Sortiment verkaufen dürfen. Warum in diesem Fall noch eine Unterscheidung zwischen Reisenden und Konsumenten gemacht wird, erschliesst sich dem Bürger nicht. Das Problem der Tankstellenshops ist ein Symptom einer grösseren Krankheit: Hinsichtlich Ladenschlusszeiten ist die Schweiz ein einziger Flickenteppich. Einige Kantone haben keine eigene gesetzliche Regelung. Andere stützen sich auf die Regeln des Arbeitsgesetzes. Noch Andere haben kantonale oder kommunale Regelungen, die sich im Detail erheblich unterscheiden. Eine generelle Ausweitung der Ladenöffnungszeiten beutet andere Arbeitszeiten. Dieses Argument der Gegner ist zur Kenntnis zu nehmen. Doch haben Arbeitnehmer die Wahl: Zu welchen Zeiten möchte ich arbeiten und zu welchem Lohn bin ich dazu bereit. Der Arbeitgeber entscheidet, ob er unter diesen Bedingungen von längeren Öffnungszeiten Gebrauch macht. Handel Schweiz wünscht sich ein beherztes JA zur Liberalisierung der Öffnungszeiten. Dies nicht nur für Tankstellenshops, sondern generell. Von kantonalen Sonderzügen ist dringend abzusehen. (HS/mc/hfu)