Handys im WC beschäftigen Versicherungsombudsman

Handys im WC beschäftigen Versicherungsombudsman

Zürich – Fällt das Mobiltelefon aus der Hosentasche in die Toilettenschüssel, so kann ein Versicherer die Leistungszahlung nicht in jedem Fall verweigern. Die Ombudsstelle für Privatversicherungen und für die Suva muss sich vermehrt mit solch skurrilen Fällen beschäftigen.

Streitfälle rund um Mobiltelefone haben im vergangenen Jahr zugenommen, wie die Organisation am Freitag mitteilte. Im geschilderten Fall hat sie gegen die Entscheidung des Versicherers interveniert. Unter Umständen kann es nämlich sogar geboten sein, das Mobiltelefon mit auf die Toilette zu nehmen – etwa damit die meist teuren Geräte nicht unbewacht liegengelassen werden müssen.

Mit dieser Sichtweise wurde ein Versicherter, dessen Handy in die Kloschüssel gefallen war, schliesslich doch noch für den Wasserschaden an seinem Gerät entschädigt.

Rückgang der Fallzahlen trügt
Rund 3000 Mal haben Kunden die Schlichtungsstelle für Konflikte mit der Privatassekuranz und mit der Suva im vergangenen Jahr angerufen. Die Fallzahlen sind damit gegenüber 2014 zwar um rund 8 Prozent gesunken. Das heisst aber nicht, dass es zu weniger Meinungsverschiedenheiten mit der Branche kommt.

Vielmehr ist dieser Rückgang laut der Organisation darauf zurückzuführen, dass die Schweiz im Berichtsjahr von Grossereignissen mit vielen Betroffenen verschont geblieben war. Zudem befragten Versicherer vermehrt ihre Kundschaft zur deren Zufriedenheit, weshalb bei Unmut nun nicht mehr sofort der Gang zum Ombudsman erfolgt.

Viele Beschwerden gibt es mit einem Anteil von 50% im Bereich Personenversicherungen, bei denen überwiegend die Ablehnung von Leistungen beim Krankentaggeld oder bei der Unfallversicherung zu prüfen waren. Zudem wollte ein Lebensversicherer die Todesfallleistung nach einem Herzinfarkt mit der Begründung nicht zahlen, dass im Antrag für die Police möglicherweise Vorerkrankungen des Versicherten nicht ordnungsgemäss angegeben worden waren.

Da schritt der Ombudsman, Martin Lorenzon, aber ein. Die Hinterbliebenen müssten sich laut eingehender Rechtsprechung nur zu den Umständen des Todes und nicht zum gesamten Vertragsverhältnis äussern. Daraufhin hat der Versicherer sofort gezahlt.

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Die Ombudsstelle konnte laut einer Mitteilung vom Freitag rund 2’700 Fälle ohne Intervention beim Versicherer beziehungsweise beim Versicherten erledigen. Bei zirka 330 Beschwerden intervenierte der Schlichter aber bei den Versicherungen, wobei rund zwei Drittel dieser Einsprüche von Erfolg gekrönt waren. Es kann sich also lohnen, nicht alles von den Gesellschaften zu akzeptieren.

Der höchste Streitwert betrug bei den Interventionsfällen 400’000 CHF und der niedrigste Betrag lag bei rund 40 Franken.

Der Bericht zeigt neben zahlreichen Einzelfällen obendrein, worauf die Kundschaft bei Versicherungen alles achten muss. So konnte man offenbar Verträge auf dem Internetportal eines Reiseversicherers abschliessen, die gar nicht rechtsgültig waren. Der Versicherer zahlte dann einem Geschädigten, der sich abgesichert wähnte, auch nur die gezahlten Beiträge zurück und nicht den in der Zwischenzeit eingetretenen Schaden.

Zudem führt die krankheitsbedingte Absage von Reisen immer häufiger zu Meinungsverschiedenheiten mit Reiseversicherern, deren Fallzahlen sich bei der Beschwerdestelle innert zwei Jahren auf 232 nahezu verdoppelt haben. Für diese Produktkategorie empfehlen die Experten von der Ombudsstelle stets vor Vertragsabschluss sowie vor einer allfälligen Annullierung der Reise, einen Facharzt zu konsultieren. Denn kaum ein Versicherer akzeptiere rückwirkende Arztzeugnisse. (awp/mc/ps)

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