Hans-Ulrich Bigler, Direktor Schweizerischer Gewerbeverband sgv: Keine Gnade für den Amtsschimmel

Hans-Ulrich Bigler, Direktor Schweizerischer Gewerbeverband sgv: Keine Gnade für den Amtsschimmel
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Wir kennen das Problem. Der Amtsschimmel wiehert und wir plagen uns mit Papieren und Behördengängen rum. Das kostet Zeit und Geld – im grossen Ausmass wie noch zu zeigen ist. Doch gehen wir zunächst in die Unternehmenspraxis.

Mit einem Lift transportiert ein Getränkehändler Kisten mit Flaschen auf Paletten in seinem Lager vom Parterre in den dritten Stock. Der Lift ist noch nie steckengeblieben. Dennoch verbietet eines schönen Tages ein Kontrolleur, dass Angestellte in diesem Lift mit den Paletten mitfahren. Vorschrift ist Vorschrift – die Ware fährt, der Mensch muss laufen, rauf und runter. Kosten? Zusätzliche Arbeitszeit.

Wachstum aus eigener Kraft
Betriebswirtschaftlich ist die Rede von Regulierungskosten. Diese wirken wie Fixkostenblöcke auf Unternehmen. Insbesondere die KMU sind davon auf Grund ihrer Grösse stark betroffen. Firmen können diese Kosten weder beeinflussen noch durch Einsparungen in anderen Bereichen kompensieren. Je höher die Regulierungskosten, desto grösser die Produktivitäts- und Wettbewerbsverluste. Die Regulierungskosten schlagen sich volkswirtschaftlich direkt auf das BIP nieder – rund 10 % der jährlichen Wertschöpfung oder aktuell 70 Milliarden Franken.

Der Abbau unnötiger Regulierungskosten kommt einer Reduktion der Fixkosten in den Unternehmen gleich. Dies setzt Ressourcen frei, die anderswo produktiv investiert werden können, für Innovation, zur Marktexpansion oder für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Das führt zu Wachstum aus eigener Kraft.

Regulierungsunsinn dezidiert bekämpfen
Die Wissenschaft hat ein Modell zur Messung von Regulierungskosten entwickelt. Gemessen wird die Gesamtheit der tatsächlichen Kosten, die den betroffenen KMU durch die Anwendung einer Regulierung oder eines Gesetzes erwachsen. In der Praxis kommt es dabei zu absurden Vorfällen mit erheblichen Kostenfolgen.

So hat ein Familienunternehmen ein Betriebsgebäude gebaut. Mit Handläufen im Treppenhaus, selbstverständlich. Probleme damit gibt es nie. Bis eines Tages ein Kontrolleur erscheint und erklärt, die vor 14 Jahren installierten Handläufe entsprächen nicht mehr der Norm und müssten dringend 20 Zentimeter höher gesetzt werden. Die Menschen würden eben grösser…

Basierend auf dem wissenschaftlichen Ansatz hat der Schweizerische Gewerbeverband sgv zusätzlich eine Regulierungskostenbremse entwickelt. Gesetzesvorlagen, die über 10’000 Unternehmen betreffen oder deren Kosten einen bestimmten Schwellenwert übersteigen, werden bei der Gesamtabstimmung im Rat dem qualifizierten Mehr unterstellt.

Dies erfordert eine korrekte Schätzung der Regulierungsfolgekosten («Preisschild») gemäss der oben angesprochenen Methode. Die korrekte Anwendung der Methode soll dem Parlament durch eine unabhängige und verwaltungsexterne Stelle bestätigt werden.

Anreize schaffen
Regulierungskosten, so technisch und abgehoben der Begriff auch tönen mag, sind real. So betreibt ein Glacéhändler seit 20 Jahren seinen Stand am Zürichsee. Nachdem er ihn mit der Aufschrift «Gelati am See» verschönert hat, erhält er Post von der Gewerbepolizei. Das Logo müsse weg, es tangiere die Luftsäule – und damit den öffentlichen Raum.

Es ist zu begrüssen, dass Bundespräsident Guy Parmelin vor diesem Hintergrund zu zwei Vorlagen die Vernehmlassung eröffnet hat: Einführung einer Regulierungskostenbremse sowie ein Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten.

Damit hält er Wort, schrieb er doch im Buch «Der Wert der KMU» (Bigler/Schneider 2019): «Wir müssen entschieden und mit klarem Kopf weiter an der administrativen Entlastung und Senkung der Regulierungskosten arbeiten – dies ist Knochenarbeit, welche wir leisten wollen und müssen. Es entspricht dem Wunsch einer grossen Zahl von Schweizer KMU und von mir persönlich.» (sgv/mc/hfu)


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