Hartes Ringen um tragfähige Lösung bei USR III

Bundeshaus

Bern – Zwischen den Räten ist das Seilziehen um die Unternehmenssteuerreform (USR) III im Gang. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) will dem Ständerat in einigen Punkten entgegenkommen. Den wichtigsten Trumpf behält sie aber noch in der Hand.

Die WAK hält daran fest, dass die Kantone in Zukunft einen Anteil von 20,5% an der direkten Bundessteuer erhalten sollen. Das sagte Kommissionspräsidentin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) am Donnerstag vor den Bundeshausmedien. Der Ständerat möchte ihnen 21,2% zusprechen, was einen Unterschied von rund 150 Mio CHF ausmacht.

Der Entscheid ist nicht in Stein gemeisselt. Der Kantonsanteil sei einer der Punkte, über den verhandelt werden könne, sagte WAK-Mitglied Jean-François Rime (SVP/FR). Im Gegenzug erhofft sich die Kommission ein Einlenken des Ständerats bei der zinsbereinigten Gewinnsteuer. Es handelt sich um den Abzug eines kalkulatorischen Zinses auf überschüssigem Eigenkapital.

Kleines Entgegenkommen
Die meisten Kantone und mit ihnen auch die Standesvertreter haben sich dagegen ausgesprochen. Grund sind die hohen Steuerausfälle. Beim Bund würden sich diese auf geschätzte 266 Mio CHF belaufen, bei den Kantonen auf bis zu 344 Mio CHF – abhängig davon, wie viele von ihnen die freiwillige Massnahme umsetzen.

Um dem Ständerat das Entgegenkommen leichter zu machen, schlägt die Kommission eine Änderung bei der Berechnung des Eigenkapitals vor. Die Steuerausfälle würden dadurch beim Bund 44 Mio CHF tiefer ausfallen und noch gut 222 Mio betragen. Bei den Kantonen würden sie sich auf maximal 287 Mio belaufen. Diese Schätzungen stützen sich allerdings auf Grundlagen aus dem Jahr 2013.

Festhalten will die WAK auch bei den Modalitäten des Ressourcenausgleichs und bei der Berücksichtigung der Gemeinden. Hingegen ist er bereit, für Abzüge für Forschung und Entwicklung über die effektiven Kosten hinaus eine Obergrenze einzuführen. Diese soll aber nicht 150% betragen wie vom Ständerat beschlossen, sondern 200%. Das bedeutet, dass ein Unternehmen die Forschungsausgaben zweimal zum Abzug bringen könnte. Aufwendungen im Ausland sollen aber nicht abgezogen werden dürfen.

Tonnage Tax ist nicht vom Tisch
Nachgeben will die Kommission dem Ständerat auch bei der Obergrenze für Ermässigungen durch die Patentbox. Ebenfalls folgen will sie der kleinen Kammer bei der Tonnage Tax. Diese hat die privilegierte Besteuerung für Schifffahrtsunternehmen in eine separate Vorlage ausgelagert und diese zur vertieften Prüfung an den Bundesrat zurückgewiesen.

Die Kommission hat nach Angaben von Leutenegger Oberholzer auch noch einmal über das Rückkommen auf die Frage der Teilbesteuerung der Dividenden abgestimmt. Das wurde mit 19 zu 6 Stimmen erneut abgelehnt. Das Rückkommen wäre nötig gewesen, um auf einen Kompromissvorschlag der Ständeratskommission eingehen zu können. Dass die WAK nicht einmal darüber diskutieren wollte, wurde in der kleinen Kammer als «unfreundlicher Akt» aufgenommen.

Enger Fahrplan
Die Unternehmenssteuerreform III ist nötig, weil die Schweiz unter internationalem Druck die Steuerprivilegien für ausländische Unternehmen aufgeben muss. Mit neuen Vergünstigungen sollen die rund 24’000 betroffenen Firmen im Land gehalten werden.

Im Zentrum der Diskussion stehen international akzeptierte Privilegien wie die Patentbox für Einnahmen aus Immaterialgüterrechten oder steuerliche Anreize für Forschung und Entwicklung. Andererseits sollen die Gewinnsteuern für alle Unternehmen gesenkt werden.

Die Räte wollen die Debatte über die Reform in der laufenden Sommersession abschliessen. Der Nationalrat diskutiert am nächsten Montag über die Vorlage, am Donnerstag ist schon wieder der Ständerat am Zug. Die SP hat bereits das Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform III beschlossen, weil diese ihrer Meinung nach zu allzu hohen Steuerausfällen führt. (awp/mc/ps)

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