Hinweise auf Korruption sprunghaft angestiegen
Bern – Seit Anfang Jahr sind die Angestellten des Bundes verpflichtet, Korruption oder andere Straftaten bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle anzuzeigen. Auch andere Missstände können sie melden. Seit diese Möglichkeit besteht, sind die Hinweise sprunghaft angestiegen.
Waren es bisher 10 bis 15 Pro Jahr, sind seit dem Inkrafttreten des revidierten Bundespersonalgesetzes Anfang 2011 bereits 40 anonyme Hinweise eingegangen, wie Armin Vuillemin, stellvertretender Direktor der Finanzkontrolle, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte.
Nicht mehr gravierende Missstände
Zugenommen haben die Bagatellfälle, nicht aber die Anzeigen wegen gravierender Missstände. Einige der Meldungen enthalten aber dennoch Hinweise auf strafbare Handlungen. Diese Informationen würden an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, sagte Vuillemin. In anderen Fällen werde jemandem dagegen nur schlechte Führung vorgeworfen.
Finanzkontrolle nimmt Hinweise ernst
Obwohl nicht mehr schwere Fälle angezeigt wurden, zieht Vuillemin eine positive Bilanz. Es sei wichtig, dass die Angestellten des Bundes die Möglichkeit zur Anzeige hätten, sagte er. Die Finanzkontrolle nehme alle Hinweise sehr ernst und garantiere gleichzeitig Anonymität.
Post- und SBB-Angestellte brauchen keine Konsequenzen zu fürchten
Auch die Angestellten der Post und der SBB können Missstände anzeigen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Die Post hat im März eine Website auf einem externen Server aufgeschaltet, auf der «Whistleblower» ihre Informationen deponieren können. Zugriff darauf hat nur die Revisionsstelle der Post. Schon vorher hatte die Post eine Telefonlinie für Meldungen über sicherheitsrelevante Vorfälle, bei der aber die Anonymität kaum gewahrt werden konnte. Dafür sorgt bei der SBB seit 2007 eine Richtlinie, welche auch festlegt, bei welchen Stellen Vorfälle gemeldet werden können.
Kein Geltungsbereich bei FINMA, ENSI oder swissmedic
Was für die Angestellten des Bundes, der Post und der SBB gilt, bleibt den Mitarbeitenden mehrerer selbständiger Verwaltungseinheiten verwehrt. Für die Finanzmarktaufsicht FINMA, das Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI oder das Heilmittelinstitut swissmedic etwa gilt das Bundespersonalgesetz nicht.
Die Angestellten haben darum keine Pflicht, Straftaten und andere Missstände zu melden. Sie geniessen aber auch keinen besonderen Schutz, wenn sie zu «Whistleblowern» werden. (awp/mc/pg)