HNA will Gategroup-Aktien kraftlos erklären lassen

HNA will Gategroup-Aktien kraftlos erklären lassen
(Foto: Gategroup)

Zürich – Der chinesische Mischkonzern HNA will – wie schon früher angekündigt – die sich noch im Umlauf befindenden Aktien des Airline-Caterers Gategroup kraftlos erklären und in jedem Fall dekotieren lassen. HNA hat bekanntlich die frühere Swissair-Tochter im vergangenen Sommer übernommen und hielt nach Ablauf der Nachfrist am 21. Juli 96,1% der Aktien.

HNA bestätige die Absicht, die Kraftloserklärung der im Umlauf verbleibenden Gategroup-Aktien gemäss Art. 137 FinfraG zu beantragen, heisst es nun in einer Mitteilung vom Donnerstag. Dies ist aber nur möglich, wenn HNA mindestens 98,0% der Aktien hält. In diesem Fall würden die Gategroup-Aktien, welche sich nicht in HNA-Besitz befinden, für kraftlos erklärt und die verbleibenden Aktionäre würden eine Barabfindung in Höhe des Angebotspreises (53,00 CHF) erhalten.

HNA hat den Angaben zufolge seit Ablauf des Angebotes weitere Aktien an der Börse und ausserbörslich erworben und will dies auch weiter tun. Welchen Anteil Gategroup aktuell hält, steht nicht in der Mitteilung.

Nach dem Vollzug des Angebots – und unabhängig vom Ergebnis des Verfahrens zur Kraftloserklärung der Gategroup-Aktien – wolle HNA bei der Schweizer Börse SIX ein Gesuch zur Dekotierung und Befreiung von gewissen Offenlegungs- und Publizitäts-Verpflichtungen bis zum Tag der Dekotierung einreichen, heisst es weiter.

Falls keine Kraftloserklärung der Aktien möglich ist, behalten die verbleibenden Besitzer von Gategroup-Aktien ihre jeweiligen Stimmrechte und Kapitalanteile und sind demnach Minderheitsaktionäre der privat gehaltenen Gruppe neben der Mehrheitseigentümerin HNA.

Der Vollzug des Angebotes, das zum Übernahmepreis von 53,00 CHF pro Aktie einen Gesamtwert von rund 1,4 Mrd CHF hat, soll noch im (laufenden) vierten Quartal 2016 erfolgen. (awp/mc/ps)

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