Höhere Ansprüche an Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bern – Der Ständerat bleibt dabei: Die Anforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sollen verschärft werden. Stillschweigend hielt er am Mittwoch an seinem Kompromissvorschlag für die Revision des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) fest.
Der Ständerat will damit das Herzstück der ganzen Gesetzesrevision retten. Der Bundesrat wollte mit der Gesetzesrevision ermöglichen, dass in Zukunft die Gerichte Allgemeine Geschäftsbedingungen auch inhaltlich prüfen können.
Dem Nationalrat geht dies zu weit
Vor allem für die Nationalräte und Nationalrätinnen aus den Reihen der SVP, der FDP und der CVP schränkt diese Bestimmung die Vertragsfreiheit zu stark ein. Die Linke argumentiert derweil, dass die heutigen Regeln «toter Buchstabe» geblieben seien. Heute sei es fast unmöglich, die Missbräuchlichkeit von AGB zu beweisen.
Ständerat schlägt Kompromiss vor
Der Ständerat schlug dem Nationalrat aber einen Kompromiss vor. Gelten soll die Bestimmung nur für Verträge zwischen Gewerbetreibenden und Konsumenten. In der Version des Bundesrats wären alle Geschäftsbeziehungen, also auch jene zwischen Firmen, erfasst gewesen. Unlauter sollen zudem nur AGB sein, die in Treu und Glauben verletzender Weise ein erhebliches Missverhältnis zwischen vertraglichen Rechten und Pflichten schaffen. Die Mehrheit des Ständerats ist der Ansicht, dass mit dieser Formulierung den Bedenken der Gegner ebenso Rechnung getragen wird wie dem Bedürfnis nach einer griffigen Vorschrift.
Nationalrat will vom Kompromiss nichts wissen
Der Nationalrat wollte aber auch von diesem Kompromiss nichts wissen. Er lehnte ihn letzte Woche mit 91 zu 60 Stimmen ab. Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann bestärkte nun den Ständerat darin, am Kompromissvorschlag festzuhalten. Gleichzeitig warnte er aber davor, die Vorlage am Ende wegen dieser Differenz zu versenken. Immerhin bringe das UWG acht wichtige Verbesserungen, sagte er.
Unlauteren Geschäftspraktiken ein Riegel schieben
Mit dem UWG soll unlauteren Geschäftspraktiken ein Riegel geschoben werden. Als unlauter gelten im revidierten Gesetz etwa Schneeballsysteme, nutzlose Telefonbucheinträge oder falsche Gewinnversprechungen. Zudem sollen die internationale Zusammenarbeit und die Durchsetzbarkeit der Verbote gestärkt werden. Die Vorlage geht nun ein letztes Mal in den Nationalrat. Hält dieser an seiner bisherigen Position fest, muss die Einigungskonferenz eine Lösung suchen. (awp/mc/gh)