Holcim/Lafarge: CRH kann gewisse Assets übernehmen
(Foto: Holcim)
Brüssel – Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme bestimmter Vermögenswerte der fusionierenden Gesellschaften Holcim und Lafarge durch den irischen Baustoffhersteller CRH nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt.
«Die Kommission ist zum Schluss gelangt, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, da das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen weiterhin ausreichendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt sein wird und den Verbrauchern auf allen betroffenen Märkten alternative Anbieter zur Verfügung stehen werden», heisst es in einer Mitteilung vom Freitagnachmittag.
Vermögenswerte in Milliardenhöhe
Das Vorhaben betrifft Vermögenswerte im Wert von mehreren Milliarden Euro, zu deren Veräusserung Holcim und Lafarge sich im Dezember 2014 verpflichtet haben, um von der Kommission die Genehmigung ihres Zusammenschlusses zu erhalten.
Die Tätigkeiten von CRH überschneiden sich laut der EU-Mitteilung in einer Reihe von Bereichen, wie z.B. Zement, Zuschlagstoffe, Transportbeton und Asphalt, mit den zu veräussernden Geschäftsbereichen. Da die meisten dieser Baustoffe in geringer Entfernung von ihrem Herstellungsort verkauft würden, habe sich die Kommission bei ihrer Prüfung auf die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf Kunden überprüft, die in der Nähe der Produktionsstätten von CRH und der zu veräussernden Vermögenswerte angesiedelt seien.
Im Mittelpunkt der Prüfung standen die Folgen des geplanten Zusammenschlusses für den Wettbewerb auf dem Markt für Grauzement in drei Gebieten: a) der Grenzregion zwischen Polen und der Slowakei, b) der Grenzregion zwischen Frankreich und Belgien und c) dem Vereinigten Königreich. Darüber hinaus betrachtete die Kommission die Wettbewerbssituation hinsichtlich Transportbeton, zementartigen Baustoffen, Zuschlagstoffen und Asphalt in mehreren Gebieten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Überprüfungen in diversen Ländern
In Grossbritannien hat die Kommission den Angaben zufolge insbesondere Überschneidungen in Südwales und Schottland geprüft und befunden, dass das Unternehmen auch nach dem Zusammenschluss Wettbewerbsdruck von Seiten grosser integrierter Anbieter wie Hanson (HeidelbergCement), Cemex, Hope und LafargeHolcim sowie durch Importeure ausgesetzt sein werde.
In Bezug auf Frankreich, Belgien, die Slowakei und Polen habe die Untersuchung der Kommission ergeben, dass die Marktanteile nur unwesentlich zunähmen und das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen weiterhin eine Reihe von Wettbewerbern haben werde.
Die Kommission stellte ferner fest, dass der Wettbewerb in bestimmten Gebieten des EWR in Bezug auf die Herstellung von Transportbeton, zementartigen Baustoffen, Zuschlagstoffen und Asphalt durch den geplanten Zusammenschluss nicht geschwächt werden dürfte, da alternative Anbieter vorhanden seien.
Daher sei die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gebe. (awp/mc/pg)