Holenweger-Prozess: Letztes Gefecht vor Gericht

Oskar Holenweger

Oskat Holenweger beim Verlassen des Gerichtsgebäudes in Bellinzona.

Bellinzona – Oskar Holenweger soll laut Anklage sechs Monate der geforderten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren absitzen müssen. Verteidiger Lorenz Erni verlangt vom Bundesstrafgericht, auf die Anklage nicht einzutreten oder Holenweger freizusprechen. Das Urteil dürfte am Donnerstag fallen.

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat am Freitag ihre Strafforderungen präzisiert. Von der beantragten teilbedingten Freiheitsstrafe über zweieinhalb Jahre seien sechs Monate unbedingt auszusprechen, unter Anrechung der 49 Tage Untersuchungshaft. Die unbedingte Geldstrafe sei auf 400 Tagessätze à 300 CHF festzusetzen. Bereits am Freitagmorgen hatte Erni vom Gericht gefordert, auf die Anklage gegen seinen Mandanten gar nicht einzutreten oder ihn dann vollumfänglich freizusprechen. Zudem verlangte er für Holenweger unter anderem für die Schädigung von dessen Renommé mindestens 50’000 CHF Genugtuung sowie Schadenersatz. Vorbehalten sei eine spätere Geltendmachung des Schadens, der Holenweger wegen dem erfolgten Notverkauf seiner Tempus-Bank und seines Ferienhauses entstanden sei.

«Erfolgsbeteiligung» für Ramos?
Im Rahmen ihrer letzten Redemöglichkeiten kreuzten Anklagevertreter Stefan Lenz und Verteidiger Erni am Freitagnachmittag nochmals die Klingen. Der Anklagevertreter rechtfertigte dabei erneut den Einsatz von Ramos. Dass ehemalige Straftäter, darunter auch Schwerstkriminelle, mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten würden, sei nichts Neues. Ebenso wenig könne erstaunen, dass solche Personen in der Regel nicht für Gottes Lohn arbeiten würden. Eine «Erfolgsbeteiligung» sei Ramos allerdings nie zugesichert worden. Holenweger sei es gelungen, für seinen Kampf gegen die Strafverfolgungsbehörden alte Weggefährten aus Politik und Wirtschaft einzuspannen. Sein Fall habe mit Indiskretionen auch einzelnen Medienleuten schmackhaft gemacht werden können.

«Alle Sicherung seien durchgebrannt»
Erni konterte, dass er nur ein verantwortungsvolles Verhalten der Strafverfolgungsbehörden einfordere. Es sei ihm unverständlich, wie leichtfertig sie mit den Angaben von Ramos umgegangen seien. Alle Sicherung seien durchgebrannt, und man habe auf jegliche Prüfung verzichtet. Am Freitagmorgen hatte Erni nochmals seine Ansicht bekräftigt, dass das ganze Untersuchungsverfahren gegen seinen Mandanten ungesetzlich gewesen sei und die erhobenen Beweise deshalb nicht verwendet werden dürften, weil der Anfangsverdacht einzig auf den Angaben des mehr als fragwürdigen Informanten Ramos basiert habe. Unabhängig davon habe sich aber Holenweger ohnehin in keiner Weise strafbar gemacht.

Urteil voraussichtlich am Gründonnerstag
Die BA lastet dem Zürcher Privatbankier einerseits an, als Drehscheibe für Bestechungszahlungen des französischen Industriekonzerns Alstom fungiert zu haben. Zudem soll er für einen verdeckten Ermittler 830’000 EUR an vermeintlichem Drogengeld gewaschen haben. Laut BA hat sich Holenweger der mehrfachen Urkundenfälschung, der Gehilfenschaft zu ungetreuer Geschäftsbesorgung, der qualifizierten Geldwäscherei und der Bestechung fremder Amtsträger schuldig gemacht. Das Gericht wird sein Urteil voraussichtlich am kommenden Gründonnerstag um zwei Uhr Nachmittags verkünden.  (awp/mc/upd/ps)

Bundesstrafgericht

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