Bern – Der Bundesrat begrüsst den Entscheid der Bankiervereinigung, in ihren Richtlinien die Mindestanforderungen zur Vergabe von Hypotheken zu erhöhen, und sieht deshalb bis auf Weiteres von der Einführung zusätzlicher Massnahmen zur Dämpfung der Nachfrage nach Hypotheken ab. Die Entwicklung auf den Hypothekar- und Immobilienmärkten werde weiter verfolgt, heisst es in einer Mitteilung der Finanzverwaltung.
Die Zunahme der Hypothekarkredite und der Immobilienpreise habe sich zwar etwas abgeschwächt, der Anstieg sei aber nach wie vor stärker als jener der Einkommen, heisst es weiter. Eine Zinserhöhung hätte eine dämpfende Wirkung auf die Dynamik des Immobilien- und Hypothekarmarktes. Vorläufig werde aber nicht mit einer Normalisierung der Zinsen gerechnet. In einer solchen Situation stünden Massnahmen im Vordergrund, welche die Nachfrage nach Wohneigentum und Hypothekarkrediten dämpften.
Vorläufig keine weiteren Massnahmen
Die höheren Mindestanforderungen bei der Vergabe von Hypotheken stellen aus Sicht des Bundesrates einen weiteren Schritt dar, um gegen ein übermässiges Wachstum der Preise und Hypothekarkredite auf den Immobilienmärkten vorzugehen. Sie könnten dazu beitragen, das Risiko eines weiteren Aufbaus der Ungleichgewichte zu reduzieren. Der Bundesrat sehe deshalb vorläufig von weiteren Massnahmen ab, heisst es weiter. Er habe gleichzeitig das EFD beauftragt, die Lage auf den Immobilien- und Hypothekarmärkten weiter zu beobachten. Sollten sich die Ungleichgewichte auf den Kreditmärkten entgegen den Erwartungen erneut verschärfen, werde der Bundesrat Ende Jahr über die Einführung von zusätzlichen nachfrageseitigen Massnahmen befinden.
FINMA anerkannt neue Richtlinien
Am 23. Juni hatte die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) gestützt auf die bestehende gesetzliche Grundlage die Anpassung von zwei Selbstregulierungsrichtlinien mit Wirkung auf den Hypothekarmarkt beschlossen. Bei der Revision wurde insbesondere die Frist für die Amortisation der Hypothekarschuld auf 2/3 des Belehnungswerts der Liegenschaft von bisher 20 Jahren auf neu 15 Jahre verkürzt, wobei die Amortisation in regelmässigen Tranchen beziehungsweise linear erfolgen muss. Die FINMA hat die angepassten Selbstregulierungsrichtlinien heute als Mindeststandard anerkannt. (EFD/mc/pg)