Implenia akzeptiert Weko-Verfügungsentwurf
Implenia-CEO Hanspeter Fässler.
Dietlikon – Der Baukonzern Implenia kann ein Verfahren wegen Verstössen gegen das Kartellgesetz im Kanton Aargau demnächst ad acta legen. Das Unternehmen akzeptiere im Grundsatz einen Verfügungsentwurf der Wettbewerbskommission (Weko), teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Die vorgesehene Sanktion beläuft sich für Implenia auf rund 745’000 CHF.
Implenia hat eigenen Angaben zufolge sofort nach Bekanntwerden der Fälle mit der Weko kooperiert. Verwaltungsrat und Konzernleitung hätten die Absprachen verurteilt und umfassende interne Massnahmen getroffen, hiess es. Das Sekretariat der Weko beantragt, mehrere Strassen- und Tiefbauunternehmen im Kanton Aargau wegen Verstössen gegen das Kartellgesetz mit insgesamt rund 7 Mio CHF zu büssen. Die Unternehmen werden verdächtigt, im Rahmen von öffentlichen und privaten Ausschreibungen unzulässige Absprachen über Preise und Kundenzuteilungen getroffen zu haben. (awp/mc/ps)