Implenia gibt im Zürcher Letzigrund-Streit nicht auf

Implenia gibt im Zürcher Letzigrund-Streit nicht auf
Letzigrund-Stadion. (Foto: Stadion Letzigrund/FLICKR)

(Foto: Stadion Letzigrund/FLICKR)

Zürich – Nächste Runde im jahrelangen Streit um die Bauabrechnung des Stadions Letzigrund. Nach der Niederlage vor dem Bezirksgericht Zürich im Verfahren um den ausstehenden Werklohn zieht der Baukonzern Implenia das Urteil ans Obergericht weiter, wie er am Montag mitteilte.

Der Streit zwischen der Stadt Zürich und Implenia dreht sich um knapp 1’400 Änderungswünsche, die Mehrkosten von 23 Mio CHF verursachten. Nach Ansicht der Stadt sind alle vertraglich vereinbarten Leistungen bereits bezahlt worden. Implenia dagegen will extra dafür vergütet werden. Dabei stellt es sich auf den Standpunkt, dass die meisten Änderungen auf fehlerhafte Projektierung seitens der Stadt zurückzuführen seien.

Gericht: Kein Anspruch auf Mehrvergütung
Das Bezirksgericht kam seinerseits zum Schluss, dass Implenia selber das Risiko für fehlende oder fehlerhafte Ausschreibung- und Ausführungspläne trage. Das Unternehmen habe deshalb auch keinen Anspruch auf Mehrvergütung. Einzig in zwei der total 1’392 Änderungswünsche entschied das Gericht im Sinne von Implenia.

Dass der Baukonzern auf 23 Mio CHF verzichten soll, will dieser nach wie vor nicht akzeptieren. «Wir sind der Meinung, dass die Stadt für die Änderungen im Umfang von 23 Mio CHF aufkommen muss», sagte Implenia-Sprecher Philipp Bircher auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Implenia reduziert Forderung
Bei der sorgfältigen Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils habe Implenia allerdings festgestellt, dass bei Positionen im Umfang von 3 Mio CHF «die Beweislage nicht ausreichend ist», sagte Bircher weiter. Aus diesem Grund habe man die Forderung auf 20 Mio CHF reduziert.

Weitere Verfahren
Die Stadt Zürich und Implenia liegen sich wegen des Stadionbaus bereits mehrere Jahre in den Haaren. Neben der Werklohnklage sind derzeit zwei weitere Verfahren vor dem Bezirksgericht hängig. Dabei geht es einerseits um Mängelrügen, anderseits um den nachträglichen Einbau von Stützen. Eine weitere hängige Klage betrifft die Bauarbeiten am Parkhaus Hardau, bei denen Implenia Nachtragsforderungen gegenüber der Stadt geltend macht. Das Obergericht hatte in diesem Fall gegen die Stadt entschieden, worauf diese Beschwerde beim Bundesgericht einreichte.

Zudem gelangte die Stadt Anfang Oktober an den Friedensrichter, weil schon wieder Wasser ins Stadiondach gelaufen sein soll – wie bereits im Jahr 2010. Implenia weist die Behauptung entschieden zurück. (awp/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar