Bern – Das Impulsprogramm «Innovationskraft Schweiz» startet Anfang des nächsten Jahres. Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, die dazu notwendige Verordnungsänderung auf den 1. Januar in Kraft zu setzen.
Der Bundesrat will sicherstellen, dass die Unternehmen in der Schweiz während der Corona-Pandemie ihre Innovationskraft aufrechterhalten können. Er lancierte deshalb Anfang November ein entsprechendes Impulsprogramm mit erleichterten Förderbedingungen.
Finanzielle Unterstützung für Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten
Mit dem Impulsprogramm «Innovationskraft Schweiz» sollen KMU und Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten in den Jahren 2021 und 2022 finanziell unterstützt werden.
Die Eigenleistung der Unternehmen könne demnach auf 30 respektive 20 Prozent der Projektkosten begrenzt werden. Üblich sind 50 Prozent. Der Cash-Beitrag, der das Unternehmen normalerweise seinen Forschungspartnern leistet, wird im Einzelfall erlassen.
Bei Projekten zur Bewältigung des Strukturwandels, für die zusätzliche externe Beratungsleistungen für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle oder radikale Innovationsvorhaben nötig sind, kann die Eigenleistung auf 20 Prozent der Projektkosten begrenzt werden.
Diese Erleichterungen sind bis am 31. Dezember 2022 befristet.
Fördervolumen von 226 Mio Franken
Das Impulsprogramm führt zu Mehrkosten von rund 63 Millionen Franken. Das gesamte Fördervolumen für alle Innovationsprojekte beträgt 226 Millionen Franken. Diese Mehrkosten werden durch die Aufstockung des Zahlungsrahmens von Innosuisse 2021-2024 aufgefangen, die das Parlament beschlossen hat. (awp/mc/pg)