Die 13. AHV-Rente wird mit rund 58 Prozent der Stimmenangenommen

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Bern – Die Schweiz hat noch nie Dagewesenes erlebt. Erstmals haben Volk und Stände mit einer Volksinitiative einen Ausbau der AHV gutgeheissen, konkret eine 13. AHV-Rente. Auch das Ständemehr hat die Initiative geschafft: 16 Kantone sagten Ja.

Hinter der Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» standen Gewerkschaften und linke Parteien. Sie verlangt, dass ab 2026 jährlich statt zwölf neu dreizehn AHV-Renten ausbezahlt werden. Ein Volks-Ja zeichnete sich in den Umfragen ab. Das Ständemehr war als nicht sicher beurteilt worden.

Die Zustimmung war nun aber deutlich: Rund 1’883’500 Stimmberechtigte befürworteten die 13. AHV-Rente und rund 1’350’300 lehnten sie ab. Der Ja-Anteil betrug 58,2 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei 58,3 Prozent. Mit Ja stimmten 16 der 26 Kantone.

Die höchsten Ja-Anteile kamen aus der Westschweiz und aus dem Tessin. Obenaus schwang der Jura mit 82,5 Prozent Ja-Stimmen. Von den deutschsprachigen Kantonen war es Basel-Stadt mit 64,5 Prozent Ja. Auch die Kantone Zürich und Bern stimmten der 13. AHV-Rente zu.

Ablehnend äusserten sich Kantone in der Zentralschweiz und der Ostschweiz. Den höchsten Nein-Anteil hatte Appenzell Innerrhoden mit 68,6 Prozent.

8,3 Prozent mehr von der AHV
Die Initiative verlangt, dass alle Pensionierten einen Zuschlag in Höhe eines Zwölftels der jährlichen Rente erhalten; diese wird damit gegenüber heute um 8,3 Prozent höher. Wer schon eine AHV-Rente bezieht, soll den Zuschlag spätestens ab Beginn 2026 erhalten. «So schnell wie möglich», schreibt der Gewerkschaftsbund zur Umsetzung.

Bundesrat und Parlament werden sich nun Gedanken machen müssen darüber, wie der «Dreizehnte» bei der AHV finanziert werden soll. Denn der Initiativtext macht dazu keine Vorgaben. Über das, was notwendig sein wird respektive nun getan werden muss, laufen die Meinungen auseinander.

Die Befürworterinnen und Befürworter sind der Ansicht, dass die 13. AHV-Rente bis etwa 2030 ohne zusätzliche Finanzierung bezahlt werden kann. Danach würden Lohnbeiträge von je 0,4 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber genügen, um die höheren Renten zu bezahlen. Der AHV gehe es finanziell besser, als es die Gegnerschaft prognostiziere.

Die Gegnerschaft – und mit ihr der Bundesrat – hingegen ist der Ansicht, dass eine zusätzliche Finanzierung umgehend benötigt werde. Finanziert werden muss ihrer Meinung nach die 13. AHV-Rente über höhere Lohnbeiträge, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder – wegen des höheren Bundesbeitrages – mit Steuermitteln.

Historisches Ja
Schon im Jahr der Einführung koste die Erhöhung der AHV-Renten zusätzliche 4,1 Milliarden Franken, machte der Bundesrat geltend. Rund fünf Jahre später seien es wegen der steigenden Zahl von Pensionierten bereits 5 Milliarden Franken – zusätzlich zum prognostizierten Umlagedefizit von 4,7 Milliarden Franken.

Das Ja ist historisch: Noch nie wurde mit einer Volksinitiative einen Ausbau der AHV gutgeheissen. Der Abstimmungskampf war emotional. Gekämpft wurde bis zuletzt um jede Stimme.

Rund 6 Millionen Franken wurden für Kampagnen budgetiert; das Nein-Lager hatte demnach klar mehr Mittel eingesetzt als die Befürworterseite. Mehrere ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte engagierten sich bei Gegnern und Befürwortern.

Anders als «AHVplus»
Die Initiative für die 13. AHV-Rente hat damit anders abgeschnitten als die im September 2016 abgelehnte Volksinitiative «AHVplus: für eine starke AHV». Sie forderte eine Erhöhung der Renten um zehn Prozent, kam aber unter anderen Vorzeichen an die Urne.

2016 war gemäss Bundesamt für Statistik allerdings die Teuerung negativ. Befürworterinnen und Befürworter der 13. AHV-Rente führten nun aber höhere Kosten durch steigende Preise, Mieten und Krankenkassenprämien ins Feld.

Der nächste Abstimmungskampf zur Altersvorsorge steht bevor. Noch dieses Jahr dürfte über die von der Linken bekämpfte Reform der beruflichen Vorsorge abgestimmt werden. Sie bringt unter anderem einen tieferen Umwandlungssatz zur Berechnung der Renten und für Übergangsjahrgänge eine Kompensation.

Den von den Sozialpartnern ausgehandelten Kompromiss hat das Parlament weit unterboten und sich damit das Referendum eingehandelt. Und die Vorlage des Bundesrates für eine AHV-Reform ab 2030 ist bereits in Arbeit. (awp/mc/pg)

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