Jede zehnte Stelle wird mit Tieflohn entlöhnt
Neuenburg – Rund zehn Prozent der Angestellten in der Schweiz haben 2010 für ein volles Pensum einen Monatslohn von unter 4000 Franken erhalten. Wie das Bundesamt für Statistik (BFS) bekannt gab, wurden 2010 rund 275’000 so genannte Tieflohnstellen gezählt. Der Anteil an Tieflohnstellen am gesamten Arbeitsplatzangebot der Unternehmen belief sich auf 10,5%.
Das BFS spricht von Tieflohnstellen, wenn der auf der Basis eines Vollzeitpensums von 40 Wochenstunden berechnete Lohn weniger als zwei Drittel des standardisierten Bruttomedianlohnes ausmacht. Im Jahr 2010 galt ein Lohn unter 3986 Franken als tief.
Frauen und Personen und Schweizer Pass am stärksten betroffen
Mehr als zwei Drittel der Tieflohnstellen (68,4%) haben Frauen inne. Mit anderen Worten: Fast jede fünfte Frau (19,1%) muss mit einem tieferen Lohn auskommen; bei den Männern sind es hingegen nur 6,9%. Besonders betroffen sind zudem Personen ohne Schweizer Pass. Der Anteil der Tieflohnbezügerinnen und -bezüger ist bei Angestellten ausländischer Nationalität mit 18,5% fast doppelt so hoch wie bei Schweizer Staatsangehörigen
Auch zwischen den Branchen sind die Unterschiede gross: So beträgt beispielsweise in der Gastronomie der Anteil an Tieflohnstellen 42,1%. Rund die Hälfte aller Tieflohnstellen verteilt sich auf die vier Wirtschaftszweige Detailhandel, Gastronomie, Beherbergung und Gebäudebetreuung/Garten- und Landschaftsbau.
Abhängig vom Dienstalter
Die Grösse des Unternehmens spielt ebenfalls eine Rolle: Über die Hälfte der Tieflohnstellen (52,9%) wurden in kleinen Firmen mit weniger als 50 Angestellten gezählt. Im Allgemeinen nehme der Anteil der Tieflohnstellen mit zunehmender Grösse des Unternehmens ab, schreibt das BFS dazu. Einen starken Einfluss hat zudem das Dienstalter: Über die Hälfte der Angestellten im Tieflohnbereich arbeiten seit weniger als 3 Jahren im gleichen Unternehmen.
Für die Analyse der Tieflöhne verwendete das BFS hauptsächlich die Daten der schweizerischen Lohnstrukturerhebung. Diese wird alle zwei Jahre im Oktober durchgeführt.
SGB fordert staatlich festgelegten Mindestlohn
Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) zeigen die vom BFS veröffentlichten Daten, dass das Problem der Tieflöhne in der Schweiz weiterhin akut ist. Ein grosser Teil der Betroffenen sei in Branchen tätig, in denen die Löhne nicht durch Gesamtarbeitsverträge geschützt seien, teilte der SGB in einem Communiqué mit. Daher sei ein staatlich festgelegter Mindestlohn notwendig, wie iHn die Anfang Jahr eingereichte Mindestlohn-Initiative fordert. (awp/mc/pg)