Kanton Genf verbietet Fahrdienstvermittler Uber Tätigkeit

Kanton Genf verbietet Fahrdienstvermittler Uber Tätigkeit
Internetbasierte Plattformdienstleistung: Uber-Chauffeur mit Fahrgast. (Foto: Uber)

Genf – Der Kanton Genf verbietet dem Online-Fahrdienstvermittler Uber, seine Aktivität im Kanton fortzusetzen. Das kalifornische Unternehmen hat nun 30 Tage Zeit, gegen den Entscheid Berufung einzulegen und damit eine aufschiebende Wirkung zu erzielen.

Der Kanton Genf habe über die Aktivitäten von Uber eine juristische Analyse durchgeführt, sagte der Genfer Staatsrat Mauro Poggia am Freitag gegenüber Keystone-SDA. Nach dieser Untersuchung betrachtet der Kanton den Fahrdienstvermittler als Transportunternehmen, der die Fahrer als Angestellte und nicht als Partner betrachten muss. Daher müsse Uber die kantonalen Gesetze und Regeln für Taxis und Transporte mit Chauffeuren sowie das Obligationenrecht einhalten. Der Kanton verbietet Uber nun, seine Aktivitäten im Kanton unter den gegenwärtigen Bedingungen fortzusetzen.

Uber auf der anderen Seite sieht sich als einfacher Vermittler von Fahrten. Das Unternehmen hat Partnerverträge mit den Personen, welche die Plattform nutzen und Fahrten anbieten wollen.

Uber wird Berufung einlegen
Der Fahrdienstvermittler will beim Verwaltungsgericht Berufung gegen das erteilte Tätigkeitsverbot einlegen, wie Luisa Elster, die Sprecherin des Unternehmens für die Schweiz, sagte. Eine Berufung hat eine aufschiebende Wirkung, Uber kann dadurch seine Aktivitäten bis zum Entscheid der Justiz fortsetzen.

«Eine Überraschung»
Uber ist der Meinung, sich an das kantonale Taxi-Gesetz zu halten, das Firmen umfasse, die gemäss einem neuen Wirtschaftsmodell funktionieren. Der Entscheid des Departements für Arbeit war «eine Überraschung für uns», sagte Elster. Denn während zwei Jahren habe Uber mit dem Status als Fahrdienstvermittler arbeiten können.

Beim Departement für Arbeit hiess es, das Verbot sei nicht leichtfertig gegen Uber verhängt worden. «Es handelt sich nicht um einen Mediencoup», sagte Poggia. Für den Staatsrat ist die von Uber vorgebrachte Unabhängigkeit der Chauffeure nur Fassade. In Wirklichkeit bestehe ein Abhängigkeitsverhältnis.

Eine Niederlage vor Gericht könnte Uber teuer zu stehen kommen. Um ein strafrechtliches Verfahren zu vermeiden, wäre das Unternehmen gezwungen, rückwirkend ab Ende 2014 die Sozialleistungen zu bezahlen, führte Poggia aus. Damals hatte Uber seine Tätigkeit in Genf aufgenommen.

Genf: Verstoss gegen bilaterale Verträge
Nach Auffassung der Genfer Regierung verstösst Uber zudem gegen die bilateralen Verträge mit der EU. Bei den Gesprächen mit dem Unternehmen habe sich herausgestellt, dass sich dessen Vertreter nicht in der Schweiz, sondern in den Niederlanden befanden. «Die Aktivität von entsendeten Arbeitnehmern ist jedoch auf 90 Tage begrenzt», sagte er.

Der Kanton Genf folgt mit seinem Entscheid dem Beispiel des US-Bundesstaates Kalifornien, der Uber im September dazu verpflichtete, seine Fahrer zu entlöhnen.

Die Gewerkschaft Unia, die sich seit mehreren Jahren dafür einsetzt, dass Uber seinen arbeitsgeberischen Pflichten nachkommt, begrüsste den Entscheid des Kantons Genf am Freitag. Die Unia fordert, dass auch die anderen Kantone nachziehen und sich dafür einsetzen, dass Uber als Arbeitgeber verpflichtet ist, seine Fahrerinnen und Fahrer regulär anzustellen sowie Sozialleistungen zu bezahlen. (awp/mc/pg)

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