Luzern – Im Kanton Luzern wird die Pauschalbesteuerung zwar nicht abgeschafft, es werden aber nur noch wenige begüterte Ausländer von ihr profitieren können. Die Stimmberechtigten haben sich mit 52’657 zu 48’509 Stimmen für höhere Hürden ausgesprochen. Im Gegensatz zu dem von CVP, FDP und GLP unterstützen Gegenvorschlag wurde die Abschaffungsinitiative der Grünen abgelehnt, und zwar mit 52’660 zu 57’073 Stimmen. Die Stimmbeteiligung betrug 44,29%.
Pauschal besteuert werden können reiche nichterwerbstätige Ausländer. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Lebensaufwand. 2010 gab es im Kanton Luzern 157 Pauschalbesteuerte, die Bund, Kanton und Gemeinden 14 Mio CHF ablieferten.
Noch rund zwei Dutzend Personen kommen für Pauschalbesteuerung in Frage
Gemäss den neuen Regeln kommen höchstens noch zwei Dutzend Personen für die pauschale Besteuerung in Frage. Der Lebensaufwand, der zur Besteuerung errechnet wird, entspricht neu mindestens dem siebenfachen (bisher fünffachen) Mietzins, wenigstens aber 600’000 CHF. Das steuerbare Mindestvermögen beträgt 12 Mio CHF.
Schweizer gegenüber Ausländern diskriminiert
Grüne und SP führten gegen die Pauschalbesteuerung an, dass diese die Schweizer gegenüber den Ausländern diskriminiere und ausländische Steuerflüchtlinge anlocke. Die Bürgerlichen verteidigten die Pauschalbesteuerung mit dem Argument, dass bei deren Abschaffung viele Begüterte aus dem Kanton wegziehen könnten.
Ausserrhoden schafft Pauschalsteuern für reiche Ausländer ab
Vor Luzern hatten St. Gallen und Thurgau die Voraussetzungen zur Pauschalbesteuerung verschärft. Zürich und Schaffhausen sowie am Sonntag Appenzell Ausserrhoden schafften diese ganz ab. Ein Thema ist die Pauschalbesteuerung auch auf Bundesebene. (awp/mc/pg)