Bern – Der Bundesrat will am (morgigen) Mittwoch über die nächsten Lockerungen der Corona-Massnahmen ab Ende Juni entscheiden. Eine zentrale Rolle soll neu das Covid-Zertifikat spielen. Mehrere Kantone begrüssen dies – doch es gibt auch Kritik. Zudem werden einfachere Regeln bei den Veranstaltungen gefordert.
Das Covid-Zertifikat für Geimpfte, Genesene und Getestete soll etwa als Bedingung für Grossanlässe gelten. Der Bundesrat sieht vor, dass bei Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat als Bedingung ab Ende Juni drinnen maximal 3000, draussen 5000 Personen teilnehmen können.
Mehrere Kantone begrüssen die zentrale Rolle, die das Covid-Zertifikat spielen soll. Der Kanton Basel-Landschaft weist aber etwa darauf hin, dass dies für die betroffenen Betriebe und Organisationen zu einer zusätzlichen administrativen Belastung führt. Den Unternehmen sollten aber keine weiteren Aufgaben übertragen werden.
Klubs gegen Zertifikats-Pflicht
Auch wer in eine Disco oder einen Klub will, die gemäss bundesrätlichen Plänen neu ab Ende Juni öffnen können, soll für den Einlass ein Covid-Zertifikat zeigen müssen. Dagegen wehrt sich jedoch die Schweizer Bar und Club Kommission (SBCK). Es müsse möglich sein, Tanzveranstaltungen zwar mit Maskentragpflicht, eingeschränkter Kapazität, Contact Tracing und sitzender Konsumation, jedoch ohne Zertifikats-Pflicht durchzuführen.
Sollte der Bundesrat an der Zertifikats-Pflicht festhalten, dann müsse er aber immerhin von allen anderen Bedingungen wie der Kapazitätsgrenze absehen. Andere Kantone wiederum wollen die Zertifikats-Pflicht gar ausweiten, so etwa der Kanton Aargau auf Innenbäder und Wasserparks. Dort sei die Einhaltung der Abstandsregeln und der Fläche pro Person «eher theoretisch». Bei der Luftfeuchtigkeit dort und dem Spritzen des Wassers würden sehr schnell Aerosole gebildet.
Regeln für Bevölkerung zu kompliziert
Mehrere Kantone fordern vom Bundesrat zudem, grundsätzlich einfachere Regeln zu definieren und von den vielen unterschiedlichen Vorgaben in Bezug auf Gruppengrössen, Quadratmeterzahlen, Kapazitätsbeschränkungen oder Schutzvorkehrungen für Veranstaltungen abzusehen. Es bestehe die Gefahr, dass sich die Bevölkerung wegen der Unübersichtlichkeit nicht richtig daran halten werde und die Behörden Schwierigkeiten hätten, die Bestimmungen umzusetzen, befürchten etwa die Regierungen der Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau.
Kritik gibt es auch daran, dass im Innenbereich von Restaurants weiterhin Beschränkungen bei der Personenzahl pro Tisch gelten sollen. Der Bundesrat will diese immerhin von vier auf sechs erhöhen. Das sei aber immer noch zu zögerlich, findet Gastrosuisse. Schützenhilfe erhält er etwa von der Schwyzer Regierung, die verlangt, auf eine maximale Gästeanzahl zu verzichten. Auf Terrassen will der Bundesrat die Beschränkung der Gruppengrösse, die Masken- und die Sitzpflicht aufheben.
Homeoffice-Pflicht soll ohne Auflagen fallen
Zudem verlangen mehrere Kantone, dass die Homeoffice-Pflicht ohne Auflagen aufgehoben wird. Die Arbeitgeber seien in der Lage, mit den Arbeitnehmenden die nötigen Massnahmen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Homeoffice festzulegen, schreibt etwa die St. Galler Regierung. Für ein Ende von Homeoffice war es der Landesregierung am 11. Juni bei Bekanntgabe ihrer Pläne aber noch zu früh. Erst ab dem Moment, ab dem alle Impfwilligen vollständig geimpft sind, komme eine nächste Phase für eine grosse Öffnung in Frage.
Gefordert wird auch ein baldiges Ende aller Massnahmen. Die Berner Kantonsregierung findet etwa, dass bis Ende September alle Corona-Einschränkungen in der Schweiz aufgehoben werden sollten. Sie begründet die Forderung unter anderem mit der Abstimmung zum Covid-19-Gesetz. Der «überraschend hohe Nein-Anteil» zeige, dass die Bevölkerung gegenüber den Covid-19-Massnahmen «ziemlich kritisch eingestellt» sei, schreibt die Regierung.
Zudem verlangt der Schweizerische Gewerbeverband, dass per 1. Juli die «besondere Lage» aufgehoben wird. Auch der Vorstand der Gesundheitsdirektorinnen und -Direktoren (GDK) will mit dem Bund prüfen, wie eine solche Rückführung in die normale Lage im Drei-Phasen-Modell einzuordnen sei.
Maskenpflicht im Innern sinnvoll
Unumstritten ist die geplante Aufhebung der Maskenpflicht in Aussenbereichen etwa von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben, Bahnhöfen und Haltestellen. Die Glarner Regierung will die Maskenpflicht aber schon vor Ende Juni aufheben, insbesondere Arbeitsplätzen, bei welchen die Abstände eingehalten werden könnten.
Dass die Maskentragpflicht in Innenräumen mit eingeschränkten Abstandsmöglichkeiten noch bestehen bleibt, begrüsst der GDK-Vorstand, weil bis Ende Juni noch nicht alle impfwilligen Personen vollständig geimpft sein werden. (awp/mc/ps)