Kartellgesetz-Revision: Vernehmlassung eröffnet
Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann.
Bern – Der Bundesrat will mit der Verschärfung des Kartellrechts vorwärts machen. Er hat Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann ermächtigt, zu den verschärften Verbotsbestimmungen für horizontale und vertikale Wettbewerbsabsprachen eine Vernehmlassung durchzuführen.
Der Bundesrat sieht in einem schärferen Kartellgesetz ein Instrument, um im Zusammenhang mit dem starken Franken die Importeure zu zwingen, die Währungsvorteile weiterzugeben. Er hat deshalb Mitte August eine Revision des Kartellgesetzes in Aussicht gestellt.
Abreden künftig auch ohne Wettbewerbsbeeinträchtigungen geahndet
Horizontale Preis-, Mengen- und Gebietsabreden sowie vertikale Preisbindungen und Gebietsabschottungen sind schon heute verboten. Wie das EVD in einem Communiqué schreibt, soll das Verbot an der Form der Abrede anknüpfen. Es soll im Gegensatz zu heute nicht mehr zusätzlich bewiesen werden müssen, dass die Abrede erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen zur Folge hat. Hingegen sollen bestimmte Arten von Abreden nicht generell verboten werden. Damit könnten auch Fälle einer volkswirtschaftlich effizienten Zusammenarbeit zwischen Unternehmen verhindert werden. Der Bundesrat will deshalb Rechtfertigungsgründe vorsehen.
Konferenzielle Vernehmlassung Anfang Oktober
Seiner Auffassung nach sollen namentlich die Festlegung von Mindest- und Festpreisen sowie die Aufteilung von Vetriebsgebieten im Rahmen selektiver Vertriebssysteme im Einzelfall zulässig bleiben, wenn sie aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt sind. Rechtfertigungsgründe sollen neu vom Unternehmen, das die Gründe geltend macht, nachzuweisen sein. Der Bundesrat will in einer Verordnung oder Bekanntmachung konkretisieren, was er als Effizienzeinrede zulassen will. Die Meinungen der Wirtschaftsverbände und Parteien zu den geplanten Gesetzesänderungen soll das EVD im Rahmen einer konferenziellen Vernehmlassung Anfang Oktober einholen. (awp/mc/ps)